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Redife,  türkische  Land-  und  Seewehr,
s.  Türkei.

Kedonten  (spr.  D)  sind  Schanzen,  die
nach  allen  Seiten  eine  verteidigungsfähige
Brustwehr,  aber  nurausspringende  Winkel
baben,  also  geschlossen  sind.  Nach  der  Zahl
ihrer  Seiten  nennt  man  sie  vier-,  fünfs-,
sechs  seitig  ꝛe.  Demnach  wird  ihre  Erbauung
  auf  solchen  abgesonderten  Punkten
  erforderlich,  die  eine  allseitige  Annäherung
  des  Feindes  zulassen,  also  auf  dem
Flügel  einer  Verteidigungsstellung,  die  an
kein  Terrainhindernis  angelehnt  ist.  Da
derartige  Fälle  aus  taktischen  Rücksichten
möglichst  zu  vermeiden  sind,  so  wird  die
Anlage  von  R.  im  Feldkrieg  selten  erforderlich
  und  schon  deshalb  vermieden  werden,
  weil  ihre  Erbauung  viel  Zeit  und  Arbeitskraft
  bedingt.

RKedunit  Aspr.  düih)  ist  im  allgemeinen
jeder  Abschnitt  einer  befestigten  Stellung
(s.  Abschnitte),  im  besondern  aber  versteht
man  darunter  gemauerte,  bombensicher
eingedeckte,  verteidigungsfähige  Hohlbanten
  im  Innern  andrer  Werke,  deren  Kern  sie

gewissermaßsien  bilden,  und  weshalb  sie  auch  Ob

Kernwerke  genannt  werden.  Derartige
Reduits  wurden  im  Tenaillentracé  von
Montalembert  in  der  Kehle  der  ausspringenden
  Winkel  angelegt,  zur  höchsten
Entwickelung  aber  gelangten  sie  in  der
neupreußischen  Befestigungsmanier,  wofür
  das  Kernwerk  im  Fort  Winiary  bei
Posen  das  großartigste  Beisviel  ist.  Durch
die  Ausbildung  des  indirekten  Brescheoder
  Demolitionsschusses  sind  diese  Kernwerke
  unhaltbar  geworden,  da  sie  aus  der
Ferne  zerstörbar  sind.  Wollte  man  sie
aber  durch  eine  Brustwehr  gegen  den  indirekten
  Schuß  decken,  so  müßte  diese  so
nahe  herangelegt  werden,  daß  ihnen  kein
Schußfeld  verbleibt;  dann  aber  sind  sie
zwelos  In  den  neuern  Befestigungen
ommen  deshalb  derartige  Reduits  nicht
mehr,  nur  noch  als  permanente  Blockhäuser
  in  den  Wassenplätzen  des  gedeckten
Wegs  zur  Anwendung.

RNeffen,  die  Segel  r.,  heißt  sie  bei  stärlerm
  Winddruck  verkürzen,  um  ihrem
Jerreißen  und  dem  Brechen  der  Raaen
und  Masten  vorzubeugen.

Regeling,  die  oberste,  wagerechte  Planke,

Redise  —  Regimentsschulen.

welche  auf  der  Verschanzung  oder  Schanzkleidung
  von  Kriegsschisfen  liegt,  und  auf
der  die  Finkennetzkasten  aufgebaut  werden.
  Regelinggeschütze  wurden  früher
in  der  Konstruktion  von  Drehbassen  verwendet,
  heute  sind  statt  deren  meistens
Revolvergeschütze  aufgestellt.

Regiment,  die  höchste  administrative
Einheit  im  Truppenverband.  Das  Infanterieregiment
  hat  3  Bataillone,  das
Kavallerieregiment  5  Eskadrons,  das
Belbartillerier-giment  2  oder  3  Abteiungen,
  das  Fußartillerie=  und  Eisenbahnregiment
  je  2  Bataillone.  Für  Jäger,
  Pioniere  und  Train  besteht  ein  Regimentsverband
  nicht.  Die  Bezeichnung
»R.«  kommt  zuerst  bei  den  Landsknechten
(s.  d.)vor;  das  R.  wurde  von  einem  hiermit
beauftragten  Obersten  ausgerichtet#.  In
Brandenburg  wurden  die  ersten  1631  errichteten
  Infanterieregimenter  später  aufgelöst,
  aber  1644  wiedereingeführt.  Bei
der  Kavallerie  tritt  die  Bezeichnung  „R.“
erst  später,  bei  der  Artillerie  erst  1808auf.
Kommandeir  eines  Regiments  ist  ein

erst.

Regimentsgerichtbesteht  nach  der  Militärstrafgerichtsordnung
  bei  jedem  Regiment
  wie  jedem  selbständigen  Bataillon
oder  einer  selbständigen  Artillerieabteilung.
  Ein  R.  besteht  aus  dem  Regiments=
  (Bataillons=  oder  Abteilungs-)
Kommandenr  und  dem  untersuchungjührenden
  Offizier;  s.  Militärgerichtswesen.


Regimentsschulen.  Mittelst  Kabinettsordre
  vom  2.  Nov.  1876  sind  Bestimmungen
über  den  Schulunterricht  der  Kapitulanten
bei  den  Truppen  erlassen  worden.  Nach
denselben  soll  der  Unterricht  in  zwei  Stufen
erteilt  werden;  auf  der  ersten  sollen  die
Schulkenntnisse  der  Kapitulanten  auf  dasjenige
  Maß  ergänzt  werden,  dessen  jeder
Unteroffizier  bedarf,  um  zur  vollen  Erfüllung
  neiner  militärischen  Dienstobliegeuheiten
  befähigt  zu  sein.  Auf  der
zweitest  sollen  ihre  Kenntnisse  mit  Rücksicht
  auf  die  Anforderungen  besondrer  militärischen
  Dienststellungen  (Feldwebel  2c.)
sowie  im  Hinblick  7  die  künftige  Versorgung
  im  Civildienst  erweitert  werden.
Der  Unterricht  wird,  nach  Maßgabe  des