Remonte  —  Requisition.

RNemonte,  die  Ergänzung  an  Pferden,
die  den  Truppen  als  Ersatz  des  Abgangs
an  toten  und  unbrauchbar  gewordenen
aus  den  Remontedepots  überwiesen
wird.  Für  Preußen  und  die  unter  preußischer
  Verwaltung  stehenden  Kontingente,
mit  Ausnahme  Mecklenburgs,  welches
seine  Remonten  durch  Ankauf  im  eignen
Land  selbst  besorgt,  geschieht  der  Erwerb
der  Remonten  freihändig  durch  sechs  Remonteankaufs-Kommissionen
  aus
inländischen  3—  6jährigen  Pferden  auf
besonders  hierzu  von  den  Staatsbehörden
anberaumten  Remontemärkten.  Die
angekauften  Pferde  werden  auf  1—2
Jühre  den  Remontedepots  (das  sind
Staatsgüter  mit  eigner  Landwirtschaft)
übergeben  und  von  diesen  durch  die  Remontekommandos
  der  Truppenteile  diesen
letztern  4½  —5jährig  und  in  rohem  Zustand
  zugeführt.  Die  Dienstzeit  der  Pferde
bei  der  Kavallerie  beträgt  durchschnittlich
10,  bei  der  Artillerie  9  Jahre.  Das  Ausrangieren
  bei  den  Truppen  geschieht  durch
Kommissionen.  Das  ganze  Remontewesen
  steht  unter  einem  Armeeremonteinspekteur.
  Nach  dem  Etat  für  1880—81
werden  in  den  preußischen  Remontedepots
an  Remontepferden  gehalten:

Pferde  Pferde

1)  Neuhof-  Trep-  10)  Hunnesrücck  400
tow  a.  d.  R.  400  11)  Arendsee  i.  d.

2)  Jurgaitschen  830  Altmark.  420
3)  Sperling  450  12)  Preußisch-4)
  Neuhof-NRagnit  650  Mark.  ..  20
5)  Kattenau  55013)  Ulrichstein.  280
6)  Bärenklau.  450  14)  Wehrse  300
7)  Brakuphonen  450  15)  Liesken.  470
8)  Wirflis  550  ——
Ferdinandshof  250  Zusammen:  6900

Die  Remontedepots  stehen  unter  Verwaltung
  von  Administratoren.  Die  Unterhaltungskosten
  für  ein  Pferd  betragen
etwa  200  Mark  jährlich.  In  Bayern  bestehen
  ganz  ähnliche  Einrichtungen  und  vier
Remontedepots  Steingaden,  Schwaiganger,
  Benediktbeurn  und  Fürstenfeld.
Württeneg  erhält  seine  Remonten  für
1880—81:329  Stückvon  Prrußen:  Sachsen
  kauft  von  Händlern  undstellt  die  Pferde
unmittelbar  ein.

Rencontre  (/pr.  rangköngtr),  das  unerwartete
  Aufeinandertreffen  gegnerischer

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Abteilungen,  das  zum  Gefecht  von  nicht
bedeutender  Ausdehnung  führt.  Rencontreschlacht
  ist  daher  eine  solche,  die,
ohne  daß  es  Absicht  der  Truppenführer
war,  durch  zufällige  Ereignisse  veranlaßt
wird,  wie  z.  B.  die  Schlacht  bei  Wörth  1870.

Rendezvons  #spr.  rangdewüh),  Sammelpunkt,
  ist  der  Ort,  an  dem  sich  Truppen
  vor  Beginn  eines  Marsches  oder
einer  Unternehmung  2c.  versammeln,  oder
wo  sie  während  des  Marsches  eine  kurze
Rast  machen.

7*—  s.  Standarte.

NKeunfähn  I#.  s.  Landsknechte.

RKentrant  (Ipr.  rangträng),  einspringender
  Winkel  (s.  d.)  von  Festungswerken.

Kenvoi  (Iprr.  rangwöc),  Bemerkungen
am  Rand  eines  Plans  oder  Croquis  zur
Erklärung  von  Ziffern,  Truppenzeichnungen,
  besondern  Signaturen  2c.  Das
Wort  R.  ist  im  Veralten  begriffen,  und
wird  dafür  passend  Erklärung,  Erläuterung
  u.  dal.  gebraucht.

NRepetiergeschütze,  s.  v.  w.  Kartätschgeschütze
  (s.  d.).

Repetiergewehr  nannte  man  in  Frankreich
  die  Gewehre,  die  beim  Angriff  auf
Algier  Explosionsgeschosse  verwendeten,  bei
deren  Anschlag  an  die  Mauer  durch  den
Knall  des  explodierenden  Geschosses  der  des
Schussesgleichsam  wiederholt  (erepetiert-)
wurde.  Später  ging  diese  Bezeichnung  auf
die  noch  jetzt  so  benannten  Gewehre  über;
s.  Hendfeuekwassen  (S.  184).

epli,  ein  Unterstützungstrupp,  s.  v.  w.
Pikett  (s.  d.).

Requabatterien,  eine  im  nordamerikanischen
  Bürgerkrieg  verwendete  Art
Orgelgeschütze,  aus  25  auf  einem  fahrbaren
  Gestell  wagerecht  nebeneinander
liegenden  Gewehrläufen  bestehend,  die
Fleichzeitig  geladen  und  abgefeuert  werden
können.  Die  technische  Entwickelung  der
R.  führte  zu  den  Kartätschgeschützen

Regquisition  ist  das  Herbeischaffen  von
Lebensmitteln  und  militärischen  Bedürfnissen
  von  den  Bewohnern  in  Feindesland.
Die  Ausführunggeschieht,  soweit  wiethunlich,
  auf  Anordnung  der  höhern  Truppenbefehlshaber
  durch  die  Intendantur,  von
der  sodann  die  ordnungsmäßige  Veraus-