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Nuder  (im  Binnenland  meist  Steuer
genannt),  in  der  Regel  am  Hinterende,
zuweilen  auch  mittschiffs  angebrachte  Vorrichtung,
  durch  welche  dem  Schiff  die  Richtung
  für  seine  Fortbewegung  gegeben  wird.
Das  R.  besteht  aus  dem  Ruderherz  und
den  Füllstücken,  bei  eisernen  Schiffen
aus  einem  geschmiedeten  Rahmen  mit
Blechbekleidung.  Man  unterscheidet  nach
Lage  der  Drehachse  gewöhnliche  R.  und
Balanceruder.  Das  gewöhnliche  R.
häugt  mit  den  am  Ruderherz  sitzenden

akenförmigen  Fingerlingen  in  den

sen  an  der  Hinterfläche  des  Ruderpfostens
  und  dreht  sich  hier  wie  eine  Thür  in
ihren  Angeln.  Beim  Balancernder
liegt  die  Drehungsachse  auf  ein  Drittel
der  Ruderbreite  von  vorn  nach  rückwärts
und  wird  durch  Zapfen  gebildet,  welche
unten  und  oben  am  Ruderherz  sitzen.
Das  Ruderherz  endet  oben  in  den  Kopf,
durch  welchen  wagerecht  ein  Balken  (die
Ruderpinne)gestecktist,  an  dessen  Enden
Rudertaljen  mit  Ruderreep,  bei
größern  Schiffen  mit  Ruderrad  oder
Steuerrad,  zum  Bewegen  des  Nuders
dienen.  Die  Wirkung  des  Ruders  erfolgt
durch  seine  Winkelstellung  zur  Kiellinie;
der  dann  gegen  die  mehroder  minderschräg
gestellte  Ruderfläche  treffende  Wasserstrom
drückt  das  Schiff  um  so  stärker  seitwärts,
der  Drehungskreis  wird  also  um  so  kleiner,
je  mehr  das  R.  hart  gelegt,  d.  h.  je
größer  der  Winkel  ist,  den  die  Ruderfläche
mit  der  Kielrichtung  bildet.  Ebenso  wird
die  Wirkung  von  der  Größe  der  Ruderfläche
  abhängen,  dieselbe  muß  in  einem
bestimmten  *l*ei  zur  Querschnittsfläche
  des  Schiffs  stehen,  in  der  Regel
1:15.  Die  große  Gewalt  des  auf  die
Ruderfläche  wirkenden  Wasserdrucks  erfordert
  eine  entsprechende  Kraft  zu  seiner
Bewegung,  die  früher  aufgröhern.  Panzerschiffen
  oft  mehr  als  30  Mann  greim  englischen
  Panzerschiff  Warrior  36  Mann)
bei  schlechtem  Wetter  erforderte.  Eine
Kraftersparnis  ist  durch  das  Balanceruder
erzielt  worden,  da  die  nach  vorn  über  die
Drehachse  überstehende  Fläche  einer  gleich
großen  des  nach  hinten  stehenden  Ruderteils
  den  Gegendruck  hält,  so  daß  es  mit
etwa  ?##  Krafstersparnis  arbeitet.  In  neue-Ruder

  —  Rumänien.

rer  Zeit  aber  hat  man  die  R.  der  Panzer-16r
  e  größtenteils  mit  Dampfbetrieb  kontruiert,
  wodurch  die  größte  Winkelstellung
(38—450)  in  20—30  Sekunden  erreicht
wird.  Dadurch  hat  die  Drehfähigkeit  zu
Gunsten  der  taktischen  Verwendung  der
Schiffe,  namentlich  beim  Rammen,  erheblich
  gewonnen.

Rufer,  s.  v.  w.  Sprachrohr  (s.  d.).

Rumänien.  Heerweseu.  Durch  Rönig
Karl  I.  (Karl  von  Hohenzollern=  Sigmaringen)
  ist  die  früher  der  französischen
nachgebildete  Armee  nach  preußischem
Muster  organisiert  worden.  Die  Armee
zerfällt  in  das  stehende  Heer,  die  Territorialarmee,
  Miliz,  Nationalgarde  und
den  Landsturm.  Die  Gestellungspflicht
beginnt  mit  dem  21.  Lebensjahr.  Die
Dienstzeit  dauert  im  stehenden  Heer  3,
in  der  Reserve  4  Jahre.  Es  besteht  die
allgemeine  Wehrpflicht;  durch  die  Losung
  werden  die  Ausgehobenen  dem  stehenden
  Heer  und  der  Territorialarmee
zugeteilt.  Die  Dienstzeit  in  der  letztern  beträgt
  6  Jahre  (Kavallerie  5)  aktiv,  2  in
der  Reserve.  Das  stehende  Heer  besteht
aus:  8  Infanterieregimentern  à  2  Bataillone
  und  1  Reservebataillon  zu  je  4  Kompanien
  von  170  Mann  im  Frieden,  250
im  Krieg;  4  Bataillonen  Jägern  à  4Kompanien;
  2  Regimentern  Kavallerie  (Roschiori,
  rote  Husaren)  à  5  Eskadrons
von  170  Pferden  im  Frieden,  100  im
Krieg;  1  Regiment  Gendarmen  und  1  permanenten
  Kalaraschiregiment;  4  Regimentern
  Artillerie  à  6  Batterien  zu  6  Geschützen
  und  1  Handwerkerkompanie;  1
Geniebataillon  von  4  Sappeur-,  1  Mineur-,
  1  Pontonierkompanie;  1  Telegraphenabteilung;
  5  Traineskadrons;  1
Kompanie  Sanitätstruppen.—  Die  Territorialarmee
  ist  eine  schon  seit  dem
15.  Jahrh.  bestehende  nationale  Einrichtung,
  die  nach  dem  Dekret  vom  14.  Dez.
1876  aus  16  Infanterieregimentern  (Dorobanzen,
  s.  d.),  33  Eskadrons  Kavallerie
(Kalaraschi)  und  4  Divisionen  Pompiers
besteht,  welche  gleichzeitig  die  Artillerie
bilden;  sie  versehen  im  Frieden  in  den
größern  Städten  den  Feuerwehrdienst
und  exerzieren  in  der  Woche  einige  Tage
am  Geschütz,  deren  die  ganze  Pompiers-