Sanitätswesen  (Etatsverhältnisse,  Organisation).

sind.  Sie  dienen  zur  Herstellung  von  Gewehrscharten
  auf  Brustwehrkronen,  zur
Sicherung  des  Schützen  wie  zum  Bau
von  Deckungen  an  solchen  Stellen,  wohin
der  Boden  von  andern  Orten  herangetragen
  werden  muß.

anitätswesen.  Die  Aufgabe  der  Sanitätseinrichtungen
  besteht  a)  darin:
im  Frieden  der  Armee  ein  körperlich
brauchbares  Personal  zuführen  zu  helfen,
die  Gesundheit  desselben  zu  erhalten,  die
Erkrankten  möglichst  bald  herzustellen  und
die  dienstunfähig  Gewordenen  auszuscheiden;
  b)  im  Krieg:  vornehmlich  die  verwundeten
  und  im  Feld  erkrankten  Krieger
zu  pflegen  und  wicderherzustellen.  Die  Erfüllung
  dieser  Aufgaben  liegt  in  der  Hand
des  Sanitätspersonals.  Dasselbe  besteht
  aus  dem  Sanitätsoffizierkorps
(den  Militärärzten,  (.  d.),  den  Lazarettgehülfen
  (s.  d.)  und  den  militärischen
  Kranken  wärtern  (s.  d.).  Außerdem
  werden  jährlich  bei  jedem  Bataillon
durch  den  Truppenarzt  1—2  Unteroffiziere,
  8—  12  Mann  zu  Krankenträgern
  ausgebildet,  welche  im  Krieg  teils
als  Hülfskrankenträger  bei  der  Truppe
bleiben,  teils  den  Sanitätsdetachements
zugeteilt  werden.

Im  Feld  befinden  sich:  Beim  Infanterieregiment
  1  Regiments-,  2  Bataillons-,
  3  Assistenz-,  beim  Kavallerieregiment
  1  Regiments-,  2  Assistenz-,  bei  der

eldartilleriebrigade  1  Regiments=  und  16

ssisten  ärzte.  ger  Kompanie,  Batterie
und  Eskadron  hat  1  Lazarettgehülfen,  jede
Kompanie  2  Hülfskrankenträger.  Bei  jedem
  Sanitätsdetachement,  deren  3
bei  jedem  Armeekorps  formiert  werden:
3  Offiziere,  7  Arzte,  159  Krankenträger,
1Feldapotheker,  8Lazarettgehülfen,  8Militärkrankenwärter,
  1  Zahlmeister,  13Unteroffiziere,
  12  Gefreite.  Beim  Feldlazarett:
  1  Chefarzt,  4  Arzte,  9  Lazarettgehülfen,
  1  Feldapotheker,  12  Militärkrankenwärter
  und  das  Verwaltungspersonal.
Beim  K#areNreserve  persoa  12
Arzte,  Feldapotheker,  V7azarcttgehülfen,
36  Militärkrankenwärter  und  das  Verwaltungspersonal.
  Bei  den  Reservelazaretten
  werden  auf  100  Kranke  3  Arzte,
3  Lazarettgehülfen,  6  Krankenwärter  und

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auf  400  Kranke  1  Feldapotheker  gerechnet.—
  Bei  jedem  Infanterieregiment  und
Kavallerieregiment  befindet  sich  1  Medizinwagen
  mit  2  zusammenlegbaren
Krankentragen,  bei  jeder  Batterie  1  Medizin=
  und  Bandagenkasten,  von  jedem
  Sanitätsdetachement  werden  8  zweispännige
  Krankentransportwagen  für  je
2  Liegende,  2  zweispännige  Sanitätswagen
für  Verbandmittel  und  56  Krankentragen,
bei  den  Feldlazaretten  2  Sanitäts=  und  3
Utensilienwagen  mitgeführt.

Bei  kleinern  Gefechten  werden  Truppenverbandplätze
  von  den  Truppenärzten
  und  Lazarettgehülfen  angelegt.  Jeder
  Soldat  führt  Notverbandzeug  bei
sich,  das  hierbei  Verwendung  findet.  Die
erforderlichen  chirurgischen  Instrumente
sind  die  sämtlichen  Militärärzte  mitzuführen
  verpflichtet.  Der  Transport  der
Verwundeten  aus  der  Gesechtslinie  nach
den  Not-(Truppen-)  Verbandplätzen
wird  von  den  Hülfskrankenträgern  ausgeführt
  während  ein  Teil  der  Truppenrzte

  auf  dem  Verbandyplatz  den  ersten
Verband  anlegt,  folgt  der  andre  Teil  der
Arzte  den  Truppen  ins  Gefecht,  um  hier
schon  denjenigen  Verwundeten  die  erste
Hülfe  zu  leisten,  die  ohne  dieselbe  nicht
zum  Verbandplatz  geschafft  werden  können.
Bei  größern  Gefechten  treten  Sanitätsdetachements
  nach  Erfordernis  in  Thätigkeit,
  von  denen  Hauptverbandplätze
angelegt  werden.  Jeder  Division  ist  ein
Sanitätsdetachement  dauernd  zugeteilt,
das  dritte  steht  zur  Verfügung  des  Korpskommandeursbei
  der  Korpsartillerie.  Sie
sind  so  organisiert,  daß  sie  in  zwei  Sektionen
  geteilt  werden  können,  von  denen
die  eine  bei  vorgängigen  Bewegungen  der
Division  folgt,  während  die  andre  noch
den  Dienst  auf  dem  Gefechtsfeld  versieht.
Den  Ort,  wo  der  Hauptverbandplatz  anzulegen
  ist,  bestimmt  der  Divisionskommandeur;
  den  ärztlichen  Dienst  auf  demselben
  leitet  der  Divisionsarzt.  Der  Platz
istdurch  die  Nationalflagge  und  eine  Fahne
mit  rotem  Kreuz  auf  weißem  Grund,  bei
Nacht  außerdem  durch  eine  rote  Laterne
kenntlich  gemacht.  Aufgabe  der  Sanitätsdetachements
  ist  es,  die  Verwundeten  aufzusuchen,
  ihnen  Notverbände  anzulegen,