Schweinsfeder  —  Schweiz.

werden  in  jedem  Jahr  zu  einer  15tägigen
üÜbung  eingezogen  und  haben  hiermit  in
Friedenszeiten  ihren  Dienst  beendet.  Die
seit  Jahren  wiederholt  in  Vorschlag  8
brachte  Reorganisation  der  Armee  hat  bis
jetzt  n  nicht  die  Genehmigung  des  Reichstags
  erhalten.  Die  Infanterie  ist  mit  dem
Remington-Gewehr,  die  Kavallerie  mit
einem  Revolver,  die  Artillerie  mit  gußeisernen
  Vorderladern  bewaffnet;  die  Neubewaffnung
  mit  8,1  cm  Hinterladern  ist
in  Aussicht.

Die  schwedische  Flotte  gliedert  sich
nach  ihrer  Reorganisation  vom  27.  Aug.
1875  in  die  königliche  Flotte,  die  Reserve
und  Seewehr.  Erstere  zählt  1  Viceadmiral,
3  Kontreadmirale  und  136  Seecoffiziere
aller  Grade,  6000  Mann.  Nach  dem  1876
genehmigten  Flottenplan  soll  sie  1888  aus
6  Widderschiffen,  20  gepanzerten  Kanonenbooten,
  4  Torpedo=  und  5  Übungsschiffen
  bestehen.  Zur  Zeit  besteht  sie  aus
4  Monitors,  10  gepanzerten  Kanonenbooten,
  18  ungepanzerten  Dampfkanonenbooten,
  8  Torpedobooten  und  5  Kreuzern.
  Die  Heereseinrichtungen

Norwesens
sind  von  denen  Schwedens  harz  verschieben.
  Durch  das  Gesetz  vom  3.  Juni  1876
ist  die  früher  schon  bestandene  allgemeine
Wehrpflicht  zur  strengen  Durchführung
gekommen.  Von  der  Dienstpflicht  sind  nur
ordinierte  Geistliche  und  Lotsen  befreit.
Die  Wehrxpflicht  beginnt  mit  dem  vollendeten
  22.  Jahr  und  dauert  10  Jahre,  davon
7  in  der  Linie,  3  in  der  Landwehr.  Die
Infanteriebesteht  aus  5  Brigadenn  4  Linienbataillone,
  8  Landwehrdivisionen  und
2  Depotkompanien.  Die  Ausbildung  der
Infanterie  dauert  80  Tage,  davon  50  Tage
Rekrutenausbildung,  30  Tage  Bataillonsübungen;
  dann  werden  die  Mannschaften
beurlaubt  und  habennur  im  2.  und  3.  Jahr
an  einer  30tägigen  Übung  teilzunehmen.
Es  bleiben  nur  die  2  Depotkompanien  zur
Verrichtung  des  Garnisondienstes  und
Ausbildung  der  Chargen  bestehen.  Das
Jägerkorpsisteine  Elitetruppe  aus  6  Kompanien.
  Die  Kavallerie  besteht  aus
3  reitenden  Jägerkorps  von  zusammen
11  Eskadrons,  die  Artillerie  aus  5  Bataillonen
  mit  zusammen  11  Batterien  zu

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8  Geschützen  und  1  Feuerwerker=  und
Hbur  erabteilung.  Der  Train  beeht
  aus  4  schwachen  Depots.  Das  Geniekorps
  zählt  19  Offiziere,  8  Mann,
der  Generalstab  21  Offiziere.  Gesamtstärke.
618  Offiziere,  12,000  Mann.  Kavallerie
und  Artillerie  üben  90,  in  jedem  folgenden
  Jahr  der  übrigen  Dienstzeit  24  Tage.
Die  Infanterie  ist  mit  Remington-Gewehren,
  die  Feldartillerie  mit  gußeisernen
Vorderladern  bewaffnet.  Norwegen  befint
  keine  Schlachtflotte,  das  vorhandene
Flottenmaterial  hat  lediglich  den  Zweck
des  Küstenschutzes;  es  besend  aus  4  Menitors,
  21  ungevonzerten  Schraubenkanonenbooten,
  Schraubenfregatten,  2
Schraubenkorvetten  und  einer  Anzahl
Torpedobooten.
chweinsfeder,  kurzer  Spieß  mit  1,5  m
langem  Schaft  und  langer,  flacher  Klinge.
von  Gustav  Adolf  den  Musketieren  gegeben,
  welche  die  S.,  schräg  vor  sich  nach
vorn  geneigt,  in  den  Boden  stießen,  um
den  Chok  der  Reiterei  aufzuhalten.
Schweiz.  Das  gegenwärtige  Heerwesen
  der  S.  beruht  auf  dei  Gesetz  vom  19.
Febr.  1875.  Jeder  Sthweher  ist  vom  20.
bis  zum  vollendeten  44.  Altersjahr  wehrvlichtig.
  Die  ihres  Berufs  wegen  gesetzlich
vom  persönlichen  Militärdien  Befreiten.
der  Zahl  nach  gering,  haben  gleichwohl
die  Rekrutenausbildung  bei  einer  Waffengattung
  mit  durchzumachen  und  werden
einem  Truppenkörper  zugeteilt.  Diejcnigen,
  welche  infolge  körperlicher  oder  geistiger
  Gebrechen  Zum  Dienst  untauglich
sind,  haben  eine  Militärpflichtersatzsteuer
zu  zahlen;  sie  besteht  in  einer  Personaltare
  von  6  Frank  und  jährlich  1,5  Fr.  pro
1000  Fr.  vom  Vermögen  und  ebensoviel
vom  Einkommen,  doch  darf  der  Jahresbetrag
  eines  Pflichtigen  3000  Fr.  nicht
übersteigen.  Vom  32.  Jahr  an  ist  nur
die  Hälfte  des  Betrags  zu  zahlen.  —  Das
Bundesheer  zerfällt  in  den  Auszug,  der
die  12  ersten,  und  die  Landwehr,  welche
die  12  letzten  Jahrgänge  der  Wehrpflichtigen
  umfaßt.  Die  Kavallerie  ist  nur  zu  10
Jahren  Dienst  im  Auesug  verpflichtet.
Ersterer  bildet  die  eigentliche  Feldarmee.
Die  männliche  Jugend  wird  vom  10.—
20.  Jahr  durch  einen  angemessenen  Turn-