Tente  d'abri

Winkel  nennt  man  eine  Tenaille.  Die
einspringenden  Winkel  dürfen,  damit  jede
Fare  der  anstoßenden  als  Flanke  dienen
kann,  nicht  unter  90  und  nicht  über  1200
groß  sein.  Hierdurch  werden  die  ausspringenden
  stets  spitz  ausfallen  und  erst  beim
regelmäßigen  Zwölfeck  60°  erreichen;  ihr
innerer  Raum  ist  daher  sehr  beschränkt
und  der  unbestrichene  Raum  vor  denselben
  sehr  groß,  der  nur  von  den  nebenliegenden
  Tenaillen  unter  Feuer  genommen
werden  kann.  Dem  Angreifer  erleichtert
das  T.  die  Anlage  der  Rikoschettbatterien
und  gestattet  ihm  eine  verhältnismäßig
geringe  Ausdehnung  der  Angriffsarbeiten.
  —  Das  T.  wurde  vornehmlich  von
Montalembert  und  Carnot,  auch  von
bandsber)  und  Friedrich  d.  Gr.  angewendet,
  von  letzterm  jedoch  nur  unter  schwacher
  Brechung  der  Fronten  und  Anwendung
  von  Kasematten  zur  Grabenflankierung
  vgl.  Festung.
ente  dꝰabri  (#pr.  tangt.),  vom  Marschall

  Bugeaud  erfundenes  Lagerzelt  für
zwei  Mann,  aus  zwei  durch  Stöcke  dachförmig
  aufgestützten  und  aneinander  geknöpften
  Lagersäcken  hergestellt,  in  der
französischen  Armee  gebräuchlich,  1878  für
Feldzüge  in  Europa  abgeschaftt.

Terrain  ((pr.  räng),  jedes  beliebige
Stück  der  Erdoberfläche  mit  allen  darauf
befindlichen  Gegenständen.  Unter  Vorgang
  des  Generalstabswerks  über  den
Krieg  von  1870/71  wird  jetzt  T.  vielfach
mit  Gelände  übersetzt.  Zr

Terrainwinkel  wird  gebildet  durch  die
Wagerechte  und  eine  vom  Geschützstand
nach  dem  Fuß  des  Ziels  gezogene  Linie.
Liegt  das  Jel  höher  als  der  Geschũtzstand,
so  ist  der  T.  positiv;  liegt  es  tiefer,  so
ist  er  negativ.  Der  T.  bleibt  beim
Schießen  außer  Betracht,  wenn  man  mit
dem  Aufsatz  die  Erhöhung  nimmt  und
über  Visier  und  Korn  direkt  nach  dem
Ziel  richtet,  weil  sich  hierbei  der  Erhöhungswinkel
  auf  eine  vom  Geschũtzstand
nach  dem  Fußpunkt  des  Ziels  gedachte
gerade  Linie  oder  Ebene  bezieht,  der  T.
also  stets  mit  einbegriffen  ist.  Wird  dagegen
  die  Erhöhung  mit  dem  Onadranten
gemessen,  so  muß  der  T.  berücksichtigt
werden,  weil  alle  Messungen  mit  dem

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Quadranten  sich  auf  die  Wagerechte  beziehen,
  und  zwar  muß  der  positive  T.  zur
Erhöhung  zugezählt,  der  negative  von
derselben  abgezogen  werden.  Man  ermittelt
  die  Größe  des  Terrainwinkels,  wenn
man  das  Geschütz  über  Visier  und  Korn
nach  einem  etwa  1  m  über  dem  Fuß  des
Ziels  liegenden  Punkt  richtet,  den  Quadranten
  auf  das  Rohr  setzt  und  die  Libelle
zum  Einspielen  bringt.

Terrassterte  Werke,  in  verschiedenen
Höhenlagen,  in  Abstufungen,  also  an
Bergban  en  angelegte  Beue  ungen.

erritorialsystem,  ein  Wehrsystem,
das  sich  in  seiner  Organisation  an  die
Landeseinteilung  anschließt,  wo  also  die
Truppenteile  aus  den  Wehrpflichtigen  je
eines  bestimmten  Landesbezirks  gebildet
werden.  In  diesem  Sinn  entspricht  die
deutsche,  ebenso  auch  die  österreichische
Landwehr  dem  T.  Häufig  wird  jedoch
mit  Territorialarmee  lediglich  der  Gegensatz
  von  altiver  Armee  bezeichnet.

Testamente.  In  Kriegszeiten  oder
während  eines  Belagerungszustands  können
  die  zum  aktiven  Heer  gehörigen  sowie
  alle  diejenigen  Personen,  welche  sich
in  irgend  einem  Dienst=  oder  Vertragsverhältnis
  bei  demselben  befinden  oder
sonst  demselben  folgen,  sowie  die  Kriegsefangenen

  unter  besonders  erleichterten.
Formen  mit  der  Beweiskraft  einer  öffentlichen
  Urkunde  T.  errichten  (privilegierte
militärische  letztwillige  Verfügungen).
Die  gültige  feorm  ist:  a)  wenn  der  Testator
  das  Testament  eigenhändig  geschrieben
  und  unterschrieben  hat;  b)  wenn  es
vom  Testator  eigenhändig  unterschrieben
und  von  zwei  Zeugen  oder  einem  Offizier,
Auditeur  oder  Militärarzt  mit  unterzeichnet
  ist;  c)  wenn  von  einem  Offizier,  Auditeur,
  Militärarzt,  Geistlichen  oder  obern
Lazarettbeamten  unter  Zuziehung  zweier
Zeugen  oder  noch  eines  Offiziers  2c.  eine
Verhandlung  über  die  mündliche  Erklärung
  des  Testators  ausgenommen  unddiese
von  dem  Offizier  und  den  Zeugen  unterschrieben
  ist.  Das  Testament  kann  vom
Testator  oder  in  einer  Feldkriegskasse  aufbewahrt
  werden  und  behält  Gültigkeit
noch  ein  Jahr  nach  dem  Tag,  an  welchem
  der  Testator  aufgehört  hat,  unter  den

—  Testamente.