Verstärktes  Gut  —  Visier.

bei  guter  Führung  einen  Civilversorgungsschein
  und  hierdurch  die  Aussicht
auf  Anstellung  im  Civildienst  als  Militäranwärter;
  die  Ganzinvaliden  erhalten
  diesen  Schein  neben  der  Pension
oder,  nach  Wahl,  statt  seiner  die  Pensionszulage
  von  6  Mk.  Halbinvaliden
von  wolhsähnger  Dienstzeit  wird  nach
Wahl  der  Civilversorgungsschein  oder
Pension  Fegeben.  An  Stelle  der  Pensionierung
  können  Ganzinvalide  mit  ihrer
Jupimmung  auch  durch  Einstellung  in  ein
nvalidenhaus  (s.  d.)  versorgt,  halbinvalide
  Unteroffiziere  im  Militärdienst
belassen  werden,  wenn  sie  sich  zur  Verwendung
  in  solchen  militärischen  Stellen
eignen,  deren  Dienst  die  Feld-  oder  Seedienstfähigkeit
  nicht  erfordert.  —  Auch  den
Witwen  der  im  Feld  gebliebenen  oder  an
im  Krieg  erhaltenen  Wunden  innerhalb
eines  Jahrs  nach  dem  Friedensschluß
oder  der  infolge  klimatischer  Einflüsse  auf
Seereisen  innerhalb  Jahresfrist  nach  der
Rückkehr  in  den  ersten  beimatlichen  afen
verstorbenen  Unteroffiziere  un  annchaften,
  solange  sie  im  Witwenstand  bleien,
  oder  für  den  Fall  der  Wiederverheiratung
  noch  ein  Jahr  nachher,  werden  Beihülfen
  gewährt.  Es  erhalten:  die  Witwen  der
Feldwebel  und  Unterärzte  monatlich  27,
die  der  Sergeanten  und  Unteroffiziere
monatlich  21,  die  der  Gemeinen  monatlich
  15  Mk.;  für  jedes  Kind  wird  ihnen
bis  zum  vollendeten  15.  Lebensjahr  eine
Erziehungsbeihüfe  von  monatlich  10,5
Mk.  und,  wenn  das  Kind  auch  mutterlos
ist  oder  wird,  von  monatlich  15  Mk.  gewährt.
  Der  hinterbliebene  Vater  oder
Großvater,  Mutter  und  Großmutter,  sofern
  der  Verstorbene  der  einzi  e  Ernährer
war,  und  solange  die  Bedunsteng  fortdamrt,
  erhält  monatlich  10,5  Mk.
Verstärktes  Gut,  s.  Metallstärke.
Verstümmelungszulage  „s.  Versorgung
  der  Militärpersonen.
Vertikalfeuer  (auch  Wurfseuer),  in
der  Regel  gleichbedeutend  mit  Mörserfeuer,
  weil  die  Geschosse  mehr  von  oben,
also  unter  großen  Fallwinkeln,  das  Ziel
treffen,  mithin  auch  unter  großen  Erhöhungswinkeln
  abgeseuert  werden.
Verweis  ist  eine  Disciplinarstrase,
Militär-Lexikon.

369

durch  welche  der  Verfesete  dem  Untergebenen
  dienstlich  erklärt,  daß  eine  von
ihm  begangene  Handlung  zu  mißbilligen
ist.  fiziere  und  Unteroffiziere  erhalten
einen  einf  achen  V.  ohne  Zeugen  oder  im
Beisein  eines  Vorgesetzten,  einen  förmlichen
  V.  vor  versammelten  Offizieren,
beziehentlich  Unteroffizieren  der  Kompanie
  2c.,  einen  strengen  V.  durch  Parolebesehl
  mit  Eintragung  der  Veranlassung
  in  die  Parolebücher.

Veteranen  hießen  unter  den  römischen
  Kaisern  die  ausgedienten,  aber  noch
nicht  mit  Anwartschaft  auf  Land  Entlassenen.
  Sie  blieben  bei  der  Truppe  bis
zur  Entlassung,  waren  aber  von  jeglicher
Arbeit  frei.  In  der  Neuzeit  werden  alte,
ausgediente  Soldaten,  namentlich  wenn
sie  einen  Feldzug  mitgemacht  haben,  -V.=genannt.


Veterinärwesen,  s.  Militärveterinärwesen.


Vetterli-Gewehr,  s.  Handfeuerwaffen
  (S.  183).

Vexillum,  s.  Feldzeichen.

Viktualienportion  ist  die  dienstliche
Szzeichnung  für  jene  Nahrungsmittel,
welche,  außer  Brot,  dem  Mann  für  einen
Tag  gewährt  werden.  Man  unterscheidet
die  kleine,  in  der  Garnison  gewährte
V.,  welche  der  Berechnung  des  ertraordinären
  Verpflegungszuschusses  zu  Grunde

elegt  wird,  und  die  große  V.,  welche
ei  größern  Truppenübungen  verabfolgt
wird.

Vifier  ist  der  dem  Auge  des  Richtenden
  oder  Zielenden  auf  der  Wasse  zunächst
  liegende  Teil  der  Richt=  oder
Zielvorrichtung,  die  aus  dem  Korn
(s.  d.)  und  dem  V.  besteht.  Letzteres  wird
durch  eine  niedrige  senkrechte  Platte  (Visierrücken)
  gebildet,  in  welcher  sich  bei
den  Geschützen  noch  ein  halbrunder  Visierausschnitt
  und  in  dessen  tiefstem
Punkte  der  dreieckige,  mit  einer  Spitze  nach
untenliegende  Visiereinschnitt  oderdie
Kimme  befindet.  Das  V.  wird  bei  den
Geschützen  vom  Aufsatz  (s.  d.)  getragen;
bei  den  Gewehren  unterscheidet  man  das
Standvisier  und  Erhöhungsvisier,
  ersteres  ist  fest  mit  dem  Laufe  verbunden
  und  gibt  die  der  Laufachse  parallel

21