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21  em  Mörser  wird  ein  Wasserbeutel
  aus  Gummistoff,  mit  Wasser  gefüllt,
  eingesetzt.  Der  W.  wird  namentlich
bei  Bronzerohren,  die  dem  Verbleien  mehr
ausgesetzt  sind  als  die  stählernen,  nach  je
30—40  Schuß  mit  Vorteil  angewendet.

Wechseln,  s.  v.  w.  changieren  (l.  d.).

Wegerung,  s.  v.  w.  Kielschwein,  s.  Kiel.

Webrmann,  Wehrreiler,  s.  v.  w.
Landwehrmann,  beziehentlich  Landwehrkavallerist;
  s.  Landwehr.
ehrordnung,  s.  Heerordnung.

Wehrpflicht,  die  persönliche  Ableistung
der  militärischen  Dienstpflicht,  die  gesetzlich
von  der  diensttauglichen  männlichen  Bevölkerung
  des  Staats  gefordert  wird.  Die
fast  in  allen  europäischen  Staaten  zur  Geltung
  gekommene  allgemeine  W.  mit
Ausschluß  der  Stellvertretung  hat  zur
Aufstellung  wirklicher  Volksheere  geführt

Wehrreiter,  s.  v.  w.  Landwehrkavallerist,
  s.  Landwehr.

Wehrsteuer.  In  keinem  Staat  mit  allgemeiner
  Wehrpflicht  ist  die  Einstellung
aller  diensttanglichen  Männer  möglich.  Das
Los  entscheidet,  wer  von  der  Ableistung  der
Dienstpflicht  befreit  bleibt.  Es  bleiben  aber
außerdem  noch  eine  große  Anzahl  Männer
wegen  körperlicher  Gebrechen  militärfrei,
durch  die  sie  in  der  Ausübung  eines  gewevblichen
  Berufs  nicht  beschränkt  werden.
  Alle  diese  sind  gegenüber  den  in  das
Heer  Eingestellten  insofern  im  Vorteil,
als  von  der  Ableistung  der  persönlichen
Dienstpflicht  gewisse  Geldopfer  unzertrennlich
  sind.  Es  ist  daher  billig,  daß  die  zur
Ausübung  der  Wehrfpflicht  nicht  Herangezogenen
  zur  Ableistung  einer  Entschädigung
  hurfür  in  Geld,  der  W.,  verpflichtet
werden,  welche  Einrichtung  in  der  Schweiz
bereits  besteht,  in  Deurschland  aber  nicht
zur  Einführung  gekommen  ist.  (Der  dem
Reichstag  1880  vorgelegte,  von  diesem  aber
abgelehnte  Gesetzentwurf  einer  W.  forderte
von  jedem  Zahler  eine  feste  Steuer  von  3
Mark  jährlich  und  daneben  von  solchen,
deren  Jahreseinkommen  6000  Mk.  übersteigt,
  3  Proz.  desselben,  von  solchen,
deren  Jahreseinkommen  zwischen  1000
und  5999  Mk.  liegt,  einen  Satz  von  10—
148  Mk.  Geringeres  Einkommen  sollte
nur  der  festen  Steuer  unterliegen.)

Wechseln  —  Wendungen.

Wehrsystem  bezeichnet  die  gesetzlichen
Bestimmungen  und  Einrichtungen  für  die
Organisation  der  Streitkräfte  eines  Landes.
  Die  Wehrverfassung  wird  daher
im  engern  Sinn  die  Grundregeln  für  die
Wehrpflicht,  die  Dienstpflicht  und  das  Ersatzwesen
  enthalten.  Durch  die  in  der
neuern  Zeit  in  den  meisten  europäischen
Staaten  zur  Einführung  gekommene  allgemeine
  Wehrpflicht  haben  sich  die
Wehrwerfassungen  derselben  einander  sehr
genähert;  ihre  Verschiedenheiten  sind  zumeist
  der  Ausdruck  nationaler  Gewohnheiten
  und  durch  Anschauungen  bedingt,
die  in  der  Volkserziehung  ihre  Grundlage
haben,  also  dem  Volkscharakter  entsprechen.
Eine  eigentümliche  Stellung  nimmt  England
  mit  seinem  Werbesystem  ein,  das
nur  noch  in  den  Niederlanden  und  in

LSchweden  in  bedingter  Weise  Geltung  hat.

Auch  unter  den  Staaten  mit  allgemeiner
Wehrpflicht  hat  die  Schweiz  mit  ihrem
Mitizsystem  eine  Sonderstellung,  die  ihre
social-politische  Bedeutung  hat,  aber  wohl
kaum  schon  den  Abschluß  ihrer  Entwickelung
  erreichte;  vgl.  die  einzelnen  Staaten.
Weichblei,  s.  Bleimantel.
Wendesappe,  eine  neuerdings#an  Stelle
der  Traversensappe  in  Aufnahme  gekommene
  völlige  Sappe,  deren  einzelne  Schläge
die  Richtungslinie  für  die  Sappe  stets
unter  450  kreuzen  und  in  rechten  Winkeln
zu  einander  stehen.  Man  wendet  sie  vorund
  rückwärts  der  dritten  Parallele  an.
Wendungen  werden  von  jedem  einzelnen
  Mann  im  Glied  für  sich,  auf  der
Stelle  oder  im  Marsch  ausgeführt.  Die
W.  --links  um-  und  rechts  um  betragen
  900,  die  Kehrtwendung  1800,  halb
links  und  halb  rechts  45%.  Halbe  W.  werden
  nur  im  Marsch,  Kehrtwendungen
nur  auf  der  Stelle,  ganze  W.  sowohl  auf
der  Stelle  wie  im  Marsch  ausgeführt  und
zwar  bei  den  Fußtruppen  stets  auf  dem
linken  Absatz,  der  als  Drehpunkt  dient.
Geschütze  und  Fahrzeuge  können  nur  eineln
  und  aus  Aufstellungen  mit  ganzen
Hhierrballen  wenden.  Man  unterscheidet
bei  ihnen  scharfe  und  Hakenwendungen;
  erstere  werden  auf  der  Stelle
um  das  innere  Protzrad  als  Drehpunkt,
letztere  auf  derjenigen  Stelle  im  Marsch