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im  Stall  wie  als  Kopfgestell  für  die
Trense,  die  mit  den  Knebeln  an  den
Enden  der  in  den  Ringen  des  Mundstücks
eingehakten  Trensenketten  in  die  viereckigen
  Halsterringe  angehängt  wird.  In
das  Trensengebiß  sind  die  Trensenzügel
  eingeschnallt.  Auf  das  so  gezäumte
Pferd  wird  noch  der  Stangenzaum
oder  die  Kandare  gelegt,  welche  aus  dem
Lauptgsstel.  dem  Kandarengebiß  (die
tange)  und  zwei  Zaumzügeln  besteht.
Das  Hauptgestell,  aus  einem  Kopfstück
und  einem  Backenstück  bestehend,  wird  in
die  Kopfschlaufe  auf  dem  Kopfstück  der
Halfter  eingeknöpft,  die  Enden  werden  in
das  Kandarengebiß  eingeschnallt.  Dieses
  besteht  aus  dem  Mundstück,  welches
im  Maul  des  Pferdes  liegt,  und  dessen
Enden  in  den  beiden  Auzügen  befestigt
sind.  Sie  enden  oben  in  ein  Auge,
in  welches  das  Lauptgeseu  eingeschnallt
und  je  ein  Federhaken  eingebogen  ist,  in
den  die  Kinnkette  eingehängt  wird;
unten  enden  die  Anzüge  in  Zügelringe
zum  Einschnallen  der  Zügel.  Die  seitliche
Auseinanderstellung  der  Anzüge  muß  der
Breite  des  Pferdekopfs  entsprechen,  und  es
sind  deshalb  drei  Größen  im  Gebrauch,
die  sich  in  der  Länge  des  Mundstücks  unterscheiden.
  Zum  Zureiten  der  Remonten
ist  die  Wassertreuse  im  Gebrauch,  die
aus  einem  Kopfstück  mit  Backenstück,
Stirnriemen,  dem  Gebiß  und  den  Zügeln
besteht.  Das  Gebiß  gleicht  dem  der  Unterlegetrense,
  ist  nur  stärker;  die  Zügelringe
haben  drei  gerade  und  eine  gebogene  Seite
und  sind  groß.  Bei  den  Fübrparkelolonnen
  kommt  auch  eine  Knebeltrense  zur
Verwendung.  Früher  wurde  bei  der  Dresfur
  der  jetzt  mehr  außer  Gebrauch  kommende
  Kappzaum  viel  verwendet,  der
eine  Art  Nasenban  ist,  welches  durch
ein  Kopfstück  in  seiner  Lage  oberhalb  der
Nüstern  erhalten  wird.  Auf  seiner  äußern
Fläche  trägt  es  Ringe  zum  Einschnallen
von  Zügeln.
Feittäneer,  s.  Zünder.
lt.  Die  in  Preußen  für  stehende
Lager  unter  besoudern  Verhältnissen  üblichen
  Zelte  sind  kegelsörmig!  das  Zelttuch
(der  Zeltmantel)  aus  Leinwand  wird
durch  eine  senkrechte  Zeltstange  hoch  ge-Zeitzünder

  —  Zeughaus.

stützt  und  durch  Leinen  mittelst  Zeltpflöcke
  (Häringe)  am  Boden  festgehalten.
  Leinwandklappen  im  Zeltmantel
dienen  als  Thüröffnung.  Am  Umfang
des  Zelts  wird  als  Schutz  gegen  Zug  ein
Strohkranz  Alegt:  Das  Z.  bietet  Lagerraum
  für  15  Mann  mit  Gepäck,  ist
3,75  m  hoch  und  hat  5  m  Durchmesser.
Offizierszelte  bestehen  aus  zwei  Zelttüchern
  übereinander.  Für  den  Feldgebrauch
  werden  Zelte  grundsätzlich  nicht
mitgeführt,  weil  sie  den  Train  außerordentlich
  vermebren.  Die  Truppen  werden
entweder  in  Ortschaften  gelegt,  oder  biwakieren.
  Vgl.  Tente  d’'abri.
Zephyre,  volkstümliche  Bezeichnung
für  drei  Bataillone  leichter  afrikanischer
Infanterie  der  französischen  Armee,  in
welche  Soldaten  eingestellt  werden,  die
bereits  mit  Gefängnis  von  mindestens
drei  Monaten  bestraft  sind  und  noch  wenigstens
  ein  Jahr  zu  dienen  haben.
eug,  altdeutsche  Bezeichnung  für  das
Geschützwesen  des  Heers,  dessen  Oberbesehlshaber
  deshalb  Zeugmeister  hieß,
welcher  Rangtitel  in  Preußen  als  Generalfeldzeugmeister
  für  den  Chef  der  Artillerie
  im  Rang  des  Feldmarschalls  noch
besteht.  Auch  wird  dasjenige  Artilleriepersonal,
  dem  die  Verwaltung  des  gesamten
  Artillerie-und  Waffenmaterials,
soweit  es  sich  nicht  in  den  Händen  der
Truppen  befindet,  obliegt,  Zeugper  sonal
  genannt.  Es  besteht  aus  Zeughauptleuten,
  Zeugpremier=  und  Zeugleutnants,
Jufeihue  eln,  Zeugsergeanten.  Die
eugoffiziere,  welche  dieselben  Rechte
und  Pflichten  wie  die  übrigen  Offiziere  der
Armee  haben,  ergänzen  sich  aus  den  Zeugfeldwebeln,
  diese  aus  den  Unteroffizieren
der  Armee,  welche  entweder  die  Prüfung
um  Oberfenerwerker  oder  Zahlmeister  behonben,
  oder  das  Zeugnis  zum  Einjährig-Freiwilügendienst
  besitzen.  Seit  1.  Jan.
881  setzt  die  Beförderung  zum  Zeugleutnant
  das  Bestehen  einer  Berufsprüfung
hierfür  voraus.  Zeugsergeanten  werden
nach  tadelloser  15jähriger  Dienstzeit  zu
Depotvicefeldwebelnernannt;  s.  Artilleriedepot.

Zeughans,  ursprünglich  ein  Haus  zur
Anfbewahrung  von  Geschützen,  jetzt  all-