Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. I. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 24. Januar 1873. No. 3. 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. II. 1. Deutsches Reich. Da Deutschland seit längerer Zeit rinderpestfrei ist, hat die großbritannische Regierung unterm 7. d. M. ihre Ordre vom 31. Juli v. J. aufgehoben, zufolge deren die aus Deutschland eingeführten Schafe und Ziegen bei der Landung geschlachtet werden mußten. Die für die Rindvieh-Einluhr aus Deutschland bereits seit dem Jahre 1871 bestehende gleiche Beschränkung dauert dagegen noch fort. 2. Oesterreich-Ungarn. Die Rinderpest ist neuerdings erloschen: in Ober-Oesterreich und dem Küstenlande; dagegen neu aufgetreten: in Kroatien. In der ersten Hälfte dieses Monats herrschte die Seuche in: Galizien, Bukovina, Mähren (Be- zirke: Olmütz, Wischau, Littau, Proßnitz, Brünn, Außitz), Böhmen (Bezirke: Brüx, Komotau, Senftenberg, Pardubitz), Nieder-Oesterreich (Bezirke: Sechshausen, Hermalsen, Baden, dritter und siebenter Wiener Stadt- bezirk), Dalmatien, Ungarn, Slavonien, Kroatien. Die zur Verhütung einer Einschleppung der Seuche an der deutschen Grenze ergriffenen Maßregeln sind in der preußischen Provinz Schlesien (Kreis Neisse) durch eine Ausdehnung der Grenzsperre vervollständigt worden. 3. Rußland. Sowohl der Stand der Seuche als die an der deutschen Grenze getroffenen Schutzmaßregeln haben neuerdings eine wesentliche Aenderung nicht erfahren. 22. Münz-Wesen. Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichsgoldmünzen waren bis zum 28. Dezember v. J. in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 339,115,780 Mark und in Zehnmarkstücken 3