Central-Glalt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. J. u#. Berlin, Freitag, den 28. Februar 1873. % 8. Inhalt= 1. ., ngemeine brreltes z.Tacheu: Wiltenen 1. Hetimath-Mesen: 3 Entscheidungen des Bundesamtes uur über den Stand der Rinderpest 6 . .ch. Seite 57. 16 eimesnen .. " Konsulat-Wesen: Ernennung 2ce . « HÄLFTE-In Notiz über die Ausprägung von ½%. (6. Weriur und Schiffahrt: Bekanntmachung, betrefsend den «««««««««««««« .fide-KostenwelchefürdIeMusierungsVerhandlungen 3.Zall-IadStruck-WeieaBefuqntsledek Steuereumchnceter xbb Vchßdub MS vub den Seemanns-Aemtern r2c. zu erheben sind 62. adenburg; Verzeichniß der Uebergangsstraßen und Ueber- sangssteuerstelen für den Verkehr mit steuerpflichtigen Ge- Militär= Wesen: Schluß des Verzeichnisses der höheren änken zwischen Elsaß-Lothringen und den angrenzenden Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse Kenten des deutschen Zollgebiets 586. über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig frei g willigen Militärdienst derechtigt sind 63. : 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. IV. 1. Oesterreich-Ungarn. Im ersten Drittheil des Monats Februar d. Is. herrschte die Rinderpest in: Galizien, (Bezirke: Zbarcz, Skalat, Brody, Trembowla), Bukowina, Mähren (Bezirke: Littau, Proßnit, Anspitz, Boskowitz), Böhmen Gezirk: Senftenberg, Nieder- Oesterreich (Bezirke: Hermals, Bruck, Amstetten, Wien), Dalmatien, Ungarn, Slavonien. Die für die Grenze Deutschlands gegen Oesterreich= Ungarn angeordneten Schutzmaßregeln sind im Wesentlichen unverändert geblieben. 2. Rußland. Vorugsweise verseucht waren nach den neuesten vorliegenden Nachrichten die Gouvernements: Grodno, Volhynien, Bessarabien, Wjätka, Kiew, Pensa, Poltawa, Charkow. Außerdem herrschte die Seuche in den Gouvernements: Warschau, Kieletz, Siedletz, Lublin, Kasan, Nowgorod, Simbirsk, Tambow, Cherson, Jaroslaw. Die Schutzmaßregeln an der diesseitigen Grenze sind unverändert geblieben.