— 119 — 3. Nach der Änderung E. darf die Einlieferung der mit der Post zu versendenden gewöhnlichen Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, sofern der Umfang dieser Gegenstände es gestattet, nur durch die Briefkasten geschehen.= Diese Art der Einlieferung muß nach der Aenderung H. auch dann statifinden, wenn der Aufgeber über die Höhe des Frankos bel der Annahmestelle Anfrage zu halten, und wenn er die Freimarken für den Zweck der Frankirung der betreffenden Gegenstände besonders zu kaufen genötigt ist. Übrigens haben die Postanstalten hierbei namentlich in der ersten Zeit und bis der neue Einlieferungsmodus in die Gewohnheiten eingedrungen sein wird, jede Härte gegen das Publikum zu vermeiden; es wird sich empfehlen, daß letztere darauf hinweisen, daß die obige Anordnung insbesondere auch in seinem eigenen Interess e liegt, indem dadurch der Andrang von den Schaltern abgeleitet und eine schnellere Abfertigung Derjenigen erreicht wird, welche am Schalter nothwendigerweise (z. B. wegen Auflieferung von Packeten, Geldern, rekomman- dirten Sachen 2c.) zu thun haben. Das Porto für Drucksachen, welche in den durch das Postreglement vorgeschriebenen Formen als extraordinäre Beilagen solcher Zeitungen sund Zeitschriften, welche durch die Post debitirt werden, zur Einlieferung gelangen, beträgt nach der Aenderung L. sortan für jedes einzelne Beilage Exemplar 1½/2 Pfennig bez. 7/16 Kr. mit der Maßzale, daß, wenn bei Berechnung des Gesammtbetrages dieser mit kleineren Bruchgroschen als ½ abschließt, dafür ½ Sgr., und wenn bei Berechnung des Gesammt- betrages dieser mit Bruchkreuzern abschließt, dafür 1 Kr. erhoben wird. Die nähere Anweisung wegen Gewährung des bei Sendungen in großen Partien zulässigen Rabatts wird den Postanstalten durch die vorgesetzten Ober-Postdirektionen zugehen. Die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandate beträgt nach der Nenderung N. fortan einschließlich des Portos und der Rekommandationsgebühr, ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages, 3 Sgr. bez. 11 Kr. Nach der Aenderung S. unter d. beträgt für die bei elnzelnen größeren Postanstalten zum Verkauf gestellten gestempelten Streifbänder zu ½ Sgr. bez. zu 1 Kr. der Preis fortan in Folge der Erhöhung der Herstellungskosten: für 100 Streifbänder à5 Srgre. 327 Sgr. 4 Pf., für 100 Streifbänder à 1 Kr1 Gulden 64 Kr. Kaiserliches General-Postamt. r 2 2 Postdamfschiffperbindungen mit Dänemark und Schweden. , Berlin, den 29. März 1873. Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiffoerbindungen mit Dänemark und Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt: « Linie Kiel-Korsoer. kebersaßrt in 6 bis 7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang aus Kiel: täglich um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Altona (Harburg, Hannover, Köln r2c.) hez. aus Hamburg und Verlin. Ankunft in Korsoer: am nächsten Morgen gegen 7 Uhr zum Anschluß an den ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10 Uhr 35 Minuten Vormittags. « « h Abgang aus Korsoer: täglich um 10 Uhr 5 Minuten Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. « Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehend en Schnellzug nach Altona (Harburg, Hannover, Köln rc.) bez. nach Hamburg und Berlin. « Linie Lübech-Kopenhagen-Malmoe. aglich 2e Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden. Die Fahrten finden Klich statt. Der Fahrplan ist vorläufig wie folgt festgesetzt: absang von Lübeck: 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. Ankunst in Kopenhagen: Morgens.