— 158 — Anlage B. Für ein Dampfschiss. Größe und Ladungsfähigkeit: Die nach Ziffer 1 des §. 22 der Schiffsvermessungs-Ordnung ausge- nommenen Hauptmaaße sind: Länge = 58.98 Meter; Breite = 9.15 Meter; Umfang in der Außenfläche der Außenbords-Vekleidung — 17,1 Meter; Länge des Maschinenraumes = 18.8: Meter. Die Vermessung erfolgte auf Grund der Vermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt S. 270) nach dem abgekürzten Verfahren und beträgt: Kubit- Britische Negister- Meter. Tons. a) Raum unter dem obersten Dcecck . 1885,. 665,2 ein Hütten-Raum auf dem diulerde .. 163,- 57,» b) ke nber ein Vack-Naum .... 77,s 27/6 obersten De n zwei sonsilge Aufbauten-Räumnme 57,1 207 Brutto-Raumgehalt des Schiffes. 2181,0 770),= Hiervon gehen ab: 1. die drei Logisräume der Schiffsmannschaft in der Hütte # B dem Hinterdeck und in der Back 94,6 I 33,-p . der von den zwei Maschinen, den zwei Danpftesseln und 2 zwei festen Kohlenbehältern eingenommene Naum. 986, 348,10 Zusammen 10810 381,6 - Neito-Raumgehalt des Schiffee 1103,0 1 38986 in Worten: Ein Tausend Einhundert und Drei, Null Zehntel Kubik-Meter gleich: Drei Hundert und Neun und Achtzig 3/200 britischen Register-Tons. Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber Stto Loewenstein. — Druck von F. Hofsschläger in Berlin.