5. Kousulat--Wesen. Der Kaiserliche Konsul Max Militzer zu Nagasaki in Japan ist gestorben. 6G. Marine und Schiffahrt. Weg en des Auftretens der Cholera in verschiedenen deutschen Plätzen ist seitens der französischen Sani- Klsbihürden die Zulassung deutscher Auswanderer an Vord der von Hamburg kommenden, in Ha#re oder in Cherbourg anlegenden Shhiffe daselbst zeitweise untersagt, und sind die Spezialkommissäre an der Grenze angewiesen worden, deutsche Auswanderer, welche sich in französischen Häfen einzuschiffen beabsichtigen, zum Aufschub ihrer Reise durch Frankreich zu veranlassen. Die spanische Ngierung hat bestimmt, daß diejenigen Schiffe, welche Triest selt dem 12. Juli und die türkischen Häsen der Donau nach dem 27. Juli cr. verlassen haben, Quarantaine halten müssen, dagegen die Schiffe, die nach dem 9. Juli cr. von Fernambuco ausgesegelt zind- frei in den spanischen Häsen zugelassen werden sollen, sowie ferner, daß Schiffe, welche Hamburg nach dem 8. Juli cr. und den brasilianischen Hafen Pará nach dem 14. Juli cr. verlassen haben, bei ihrer Ankunft in Spanien Quarantaine zu leisten haben. Die Königlich niederländische Regierung hat Quarantaine-Maßregeln für alle von Memel eingehenden Schiffe angeordnet. Die Königlich dänische Regierung hat die Maßregeln zur Verhütung 25 Einschleppens der Cholera auch auf die aus Lübeck eingehenden Schisse ausgedehnt (vergl. Nr. 35, Seite 2 Laut Bekanntmachung des Königlich norwegischen Reglerungs-Departements des Innern sind fernerweit (vergl. Nr. 34, Seite 268) als von der Cholera befallen anzusehen: Pillau, Memel, Genua.