— 408 — In Korfu unterliegen Provenienzen aus österreichischen Häfen einer Quarantaine nicht weiter, aus Nalien dagegen noch einer Observation von 5 Tagen (vergl. Seite 385). Die Königlich portugiesische Negierung hat mittelst Bekanntmachung vom 18. Dezember 1873 die Quaran- geine ar, eilse aus den Häsen von Altona und Hamburg von diesem Tage ab neu angeordnet (vergl. eite Den aus dem Hafen von Neapel auslaufenden Schiffen werden in Folge des eingetretenen normalen Ge- sundheitszustandes wiederum reine Patente ertheilt werden, jedoch sind von einem italienischen Hafen, aus- laufende und mit reinen Patenten versehene Schiffe in Sizilien und der Insel Sardinien noch einer 24 stündigen Quarantaine unterworfen. 7. Personal Veränderungen tc. Seine Mcjestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Order vom 21. d. Mts. Aller= nädigst geruht den Marine-Hafenbau-Direktor Wagner zum Hülfsdezernenten für Land= und Wasserbau in der Admiralität unter Verleihung des Charakters „Admiralitäts-Rath“, den Hülfsdezernenten für Land- und Wasserbau in der Admtralität, Admiralitäts- Rath König zum Marine-Hafenbau-Direktor, den Hniglc sächsischen Major a. D., Freiherrn v. Secken dorff, Uattachirt dem Seeossfizler- Korps, zum etatsmäßigen Marins-Intendantur-Rathe mit dem Nange eines Nathespvierter Ke, und mit einer Anziennetät vom 1. August 1871 zu ernennen und dem letzeren die Wabrnehmung der Geschäste des Marine-Stations-Intendanten der Nordsee zu übertragen, sow dem bei der Admiralität beschäftigten Marine-Maschlnenbau- Ober Ingeneur, Admiralitäts-Rath Gurlt die Stelle eines Hülfs-Dezernenten in der Admiralität zu verleihen, den bisherigen Marine-Maschinenbau-Ober-Ingenieur Bauck zum Marine-Maschinenbau- Direktor zu ernennen und dem Geheimen Registrator Neye den Charakter als Kanzleirath zu verleihen. Der Marine-Intendantur-Sekretär, Rechnungsrath Arnoldt, der Marine-Zahlmeister a. D. Harnisch, der Marine-Intendaniur-Sekretäͤr Lorenz und der Feuerwerks-Premier-Lieutenant a. D. Lange find zu Geheimen expedirenden Sekretären. und Kalkulatoren, der Marine-Registrator Krauthosf und der Marine- Intendantur-Registrator Rosenow zu Geheimen Registratoren in der Admiralität ernannt worden. 8. Druckfehler--Berichtigung. In dem Regulativ für die WGeschäftsordnung bei den Diszlplinarbehörden — Nr. 50 des Cenkral. Blalts S. 390 ff. — muß es im §. 5 Zeile 1 nicht „aus,“ sondern „außer“ und im ersten Adsatz des 6 8. nicht „(S. 7 am Ende)“, sondern „C. 7. Absatz 1 am Ende) heißen. Berlin, Carl Heymann's Verlag: dubster: Otte Loewenkein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.