Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler· Amt. — Zu beziehen  durch alle Posranstalten und Buchhandlungen. —. Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Februar 1874. Nr. 6. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Verweisungen jährig freiwilligen Militärdienst .. 71 von Ausländern aus dem Reichsgebiete... Seite 69. 5. Marine und Schiffahrt: Quarantaine- Aufhebung; Be- 2. Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- bekanntmachungen, betr. Seeschiffer. und Seesteuermanns- münzen ... 70.      Prüfungen...71. 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenz von Königlich 6. Heimath-Wesen: Erkenntniß des Bundesamtes für das bayerischen Zollämtern... 71. Heimathwesen... 72. 4. Militär-Wesen: Bekanntmachung. betr. Erteilung gültiger 7. Konsulat-Wesen: Ernennung... 74. Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum ein- 8. Personal-Veränderungen etc.: Ernennungen 74. 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches sind nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns: 1. der Seemann Joachim Jonsson Lindquist aus Küdsmark in Schweden, 31 Jahre alt, 2. der Maurer Niels Nielsen, geboren den 7. Dezember 1851 zu Amager bei Kopenhagen, 3. der Drechslergeselle Carl Christian Bergmann aus Friedericia in Dänemark, 23 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig zu 1 und 2 vom 21., zu 3 vom 24. Januar d. Js.; 4 . der Wilhelm Cajaux aus Jean de Berge (Departement der Loire in. Frankreich), 56 Jahre alt, durch Beschluß des Großherzoglich sächsischen Bezirksdirektors zu Eisenach vom 31. De- zember v. Js.; nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens: 5. der Fleischergeselle Victor Dobrusial aus Krakau, 30 g alt, durch Beschluß der König- lich preußischen Regierung zu Oppeln vom 2. Januar d. Js.; 6. der Scheerenschleifer Andreas Gruber, 28 Jahre alt, aus Neuprennet (Bezirksgericht Taus in Böhmen), durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Waldmünchen vom 26. November v. Js.;