Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. II. Jahrgung. Berlin, Freitag, den 13. Februar 1874. Nr. 7. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Verweisungen  kanntmachung, betr. Seesteuermanns- und Seeschiffer- von Ausländern aus dem Reichsgebiete... Seite 75. Püfungen...77. 2. Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Heimath-Wesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamtes für das münzen... 76.   Heimatwesen...77. 3. Zoll- und Steuer- Wesen: Titel für die Bevollmächtigten 6. Kosulat-Wesen: Ernennung und Exequatur-Ertheilung des Zollvereins ... 76.   78. 4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Aufhebungen; Be- 7. Druckfehler-Berichtigung ...78. 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Aus Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches sind 1. der Maurergeselle Jens Benignus Möller, geboren den 13. Februar 1823 zu Kopenhagen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstrelchens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Reglerung zu Schleswig vom 29. Januar d. Js.; 2. der Böttchergeselle Johann Bartuschka aus Temelin in Böhmen, 45 Jahre alt, nach erfolgter gerlchtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswlg vom. 4. Februar d. Js.; 3. der Emil de Samuel Senteler, 27 Jahre alt, ortsangehörig in St. Antomien-Castels (Kanton Graubünden in der Schweiz), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Lüneburg vom 7. Februar d. Js. 4. der Bäckergeselle Johanmn Koncilik aus Schüttenhofen in Böhmen, geboren 1846, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 4. Januar d. Js. 5. der Straßenarbeiter Alfred Bergeret aus Montbozon (Departement Haute- Saóne in Frank- reich), 22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten des Ober-Elsaß zu Kolmar vom 13. Januar d. Js.; 6. der Arbeiter Léon Simony , geboren den 5. Mal 1857 zu Metz, zur Zeit französischer Staatsangehöriger, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 30. Januar d. Js.; 9