— 88 — 5. Marine und Schiffahrt. In Wustrow bei Rostock wird die diesjährige Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt am 2. März d. Js. beginnen. 6. Post-Wesen. Korrespondenzverkehr mit Aegypten und Nubien. Gewöhnliche Briefe nach Ober-Aegypten und nach solchen Orten Nubien's, welche unterhalb Kartum (nördlich von Kartum) gelegen sind, können auf dem Wege über Triest in Zukunft unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt werden. Demnach gestaltet sich die Frankirung der gewöhnlichen Briefe nach Aegypten und Nubien fortan in der Weise, daß auf dem Wege über Brindisi die Absendung derselben nur nach Unter- und Mittel- Aegypten, auf dem Wege über Triest die Absendung nach dem ganzen Aegypten, sowie nach Nubien unterhalb Kartum (nördlich von Kartum) unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt erfolgen kann. Briefe nach Orten oberhalb Kartum (südlich von Kartum) sind bei der Absendung auf dem Wege über Triest in Zukunft an eine Mittelsperson in Kartum zu adressiren, welche für die Weiterbeförderung Sorge zu tragen hat. Hin- sichtlich der bisherigen Portosätze für Korrespondenzen nach Aegypten und Nubien tritt zur Zeit eine Aende- rung nicht ein. Berlin, den 7. Februar 1874. Kaiserliches General-Postamt. Fahrpostsendungen nach Italien via Schweiz. Zufolge einer Mittheilung der schweizerischen Postverwaltung können Fahrpostsendungen nach Stationen des römischen und süditaltenischen Eisenbahnnetzes bei der Beförderung durch die Schweiz bis auf Weiteres nur noch — je nach der Leitung — bis Bologna, Florenz oder Pisa frankirt werden. Wünscht der Absender das Porto bis zum Bestimmungsort zu tragen, so ist den Sendungen ein Franko- zettel belzufügen. Berlin, den 13. Februar 1874. Kaiserliches General-Postamt. Korrespondenz mit Gibraltar. Auf ausdrückliches Verlangen der Absender können von jetzt ab Briefpostsendungen nach Gibraltar auch auf dem Wege über England befördert werden. Derartige Sendungen müssen den Vermerk „via England“ auf der Adresse tragen. Gewöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden; dagegen unterliegen rekommandirte Briefe, sowie Drucksachen und Waarenproben dem Frankirungs- zwange. An Porto wird erhoben: für frankirte Briefe nach Gibraltar 6¾ Gr. für je 15 Gramm, für un- frankirte Brlefe aus Gibraltar 9¼ Gr. für ½ Unze (14 Gramm), für Drucksachen etc. 1 Groschen für je 50 Gramm. Die Rekommandations-Gebühr beträgt 5¼ Gr. Berlin, den 15. Februar 1874. Kaiserliches General-Postamt. 7. Konsulat- Wesen. Dem Kaufmann Wilhelm Hellmers in Köln ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als Königlich großbritannischer Vize-Konsul daselbst ertheilt worden. Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber: Otto Loewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.