— 209 — Anlage A. Erklärung.*) Die Güter-Expedition der....... Eisenbahn zu....... hat auf Ersuchen folgende Güter, welche laut Frachtbrief vom heutigen Tage in nachstehender Weise bezeichnet sind, zur Eisenbahn-Beförderung nach...... von..... angenommen, nämlich: erkenne hierbei ausdrücklich an, daß diese Güter unverpackt mit folgenden Mängeln in der Ver- packung, nämlich aufgegeben sind, und daß dieses auf dem Frachtbriefe von....... anerkannt ist. .......den ......ten 18.... *) Das Anerkenntniß ist bei Sendungen, die aus mehreren Kollis bestehen, auf dleienigen Stücke zu beschränken, welche unverpackt sind oder Mängel in der Verpackung zeigen. 28(5)