Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations- Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Juni 1874. Nr. 24. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung sicht über die Ausprägung von Reichsmünzen ... 228. von Ausländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 227.   3. Zoll- und Steuer-Wesen: Aufhebung des Hauptsteueramtes 2. Münz-Wesen: Uebersicht über die von den deutschen Bundes- zu Anklam...230. staaten in Folge des §. 3 der Bekanntmachung vom 6. De- 4. Marine und Schifffahrt: Mittheilung, betr. Schiffer- etc. zember 1873 (R.G.Bl. S. 375), beteffend die Außerkurs Prüfung in Altona ... 230. setzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den  5. Heimath-Wesen: drei Erkenntnisse des Bundesamts für das inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Gold  Heimathwesen ...231. münzen, im Monate April 1874 zu einem festen Werth 6. Konsulat-Wesen: Ernennungg ... 234. verhältnisse eingelösten deutschen Landesgoldmünzen; Ueber- 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 1. die unverehelichte Maria Wieberger, 45 Jahre alt, 2. die unverehelichte Mathilda Gugg, 36 Jahre alt, 3. die Schneiderin Katharina Dobler, 35 Jahre alt, zu 1 bis 3 ortsangehörig zu Oberndorf (Bezirkshauptmannschaft Salzburg in Oesterreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Laufen vom 13. Mai d. Js.; 4. der Hufschmied Simon Wrissing aus St. Martin (Bezirkshauptmannschaft Windischgrätz in Oesterreich), 44 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen wiederholten Bettelns, durch Beschluß der Königlich württembergischen Reglerung des Donaukreises in Ulm vom 22. Mai d. Js.; 5. der Schlosser Joseph Andres, geboren den 3. März 1851 zu Straßburg i. E., zur Zeit französischer Staatsangehöriger, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landsstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom 3. Juni d. Js. aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 31