— 254 — 2. Von Tondern über Hoyer nach Sylt. Von Tondern nach Hoyer: a) mittelst Personenpost, b) mittelst Botenpost. Von Hoyer nach Sylt mittelst des Dampfschiffes „Germania“. Mit der Botenpost von Tondern nach Hoyer gelangt nur Korrespondenz zur Versendung; im Uebrigen dient die Verbindung über Hoyer nach Sylt zur Beforderung von Postsendungen jeder Art. Berlin W., den 10. Junl 1874. Kaiserliches General-Postamt. Postverbindungen mit Helgoland. Während der diesjährigen Badezeit dienen zur Vermittelung des Postverkehrs zwischen Deutschland und Helgoland: 1. die zwischen Hamburg und Helgoland verkehrenden Dampfschiffe „Cuxhaven“ und „Hoboken,“ sowie 2. das zwischen Geestemünde (Bremen) und Helgoland verkehrende Dampsschiff „Nordsee“. Berlin W., den 12. Juni 1874. Kaiserliches General-Postamt. 7. Konsulat- Wesen. Dem Kaiserlichen Konsul Dr. Hinkel in New-York ist die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden gemäß §. 20 des Gesetzes vom 8. November 1867 ertheilt worden. Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inhaber: Otto Loewenstein — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.