Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumeratlons-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler. II. Jahrgang Berlin, Freitag, den 13. November 1874. Nr. 46. Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs- Sachen: Verweisung 4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine Vorschrift; Beginn von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 395. der Seesteuermanns-Prüfung in Wustrow ... 412. 2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Heimath- Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das münzen ... 396.  Heimathwesen ... 412. 3. Handels- und Gewerbe- Wesen: Bekanntmachung eines  6. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der Eisen- Verzeichnisses der Namen der in Gemäßheit der Bekannt- bahn zwischen Wartha und Glatz; Eröffnung der Eisenbahn machung vom 25. September 1869 (B.-G.--Bl. S. 635) Rödelheim- Cronberg; Korrespondenzverkehr nach Beirut, während des Prüfungsjahres 1873/74 von den zuständigen Caifa, Jassa und Jerusalem ... 413. Zentralbehörden. approbirten Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte 7. Konsulat-Wesen: Exequatur- Ertheilungen etc. ... 414. und Apotheker ... 397. 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 1. der Händler David Rautenberg, 20 Jahre alt, gebürtig aus Raczkl in Russisch-Polen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens im Rückfall und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Königsberg vom 29. Oktober d. Js.; 2. der Tuchmachergeselle Urban Hoffmann, geboren den 19. April 1853 zu Reichenberg in Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, Landstreichens und Fälschung von Legitimationspapieren, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Frank- furt a. O. vom 19. Oktober d. Js.; 3. der Klempnergeselle Johann Kollinak aus Petrovicz in Ungarn, 20 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 5. November d. Js.; 4. die unverehelichte Hendrika Schmitz aus Wychen bei Nymwegen (Königreich der Niederlande), 16 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen, gewerbemäßiger Unzucht, durch Be- schluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Düsseldorf vom 5. November d. Js.; 5. der Handlungscommis August Peter Heinrich geboren den 13. November 1843 zu Roeskilde auf Seeland (Dänemark), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 3. November d. Js.; 6.  der Kaufmannsgehülfe Heinrich Schubert aus Großullersdorf (Kreis Olmütz in Mähren), ge- boren den 4. Mai 1852, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bei- legung eines ihm nicht zukommenden Namens, sowie wegen Urkundenfälschung, Hehlerei und Diebstahls durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Kassel vom 28. Sep- tember d. Js.; 7. der Schneidergeselle Johann Schandara, 48 Jahre alt, geboren und ortsangehörig zu Schütten- hofen in Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Regen vom 17. Oktober d. Js.; 56