10. 11. 12. 13. — * II. Signale auf und vor den Bahnhöfen: a) Die akustischen Signale mit der Stationsglocke. Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell auch ! Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag. Erlaubniß zum Einsteigen. Einsteigen. Zwei markirte Schläge. Abfahrt. Drei markirte Schläge. b) Die optischen Signale am Bahnhofs-2 ß phen sind folgende: bei Tage: D! bei Dunkelheit: Einfahrt ist gesperrt. . Einfahrt ist frei. Der Telegraphenarm muß « nach rechts wagerecht ge- stellt sein. Der Telegraphenarm muß schräg rechts nach oben ge- richtet sein (unter einem Winkel von etwa 450). Die Signallaterne am Telegraphenmaste zeigt nach Außen rothes Licht und nach Innen (dem Bahnhof zugekehrt) grünes Licht. Die Signallaterne am Telegraphenmaste zeigt nach Außen grünes Licht und nach Innen (dem Bahnhof l zugekehrt) weißes Licht. i In einer Entfernung von 600 0 bis 1000 Meter vor dem Bahnhofs-Abschlußtele- graphen ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in automatischer Verbindung mit dem ersteren aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne sich befindet. Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal „Einfahrt ist gesperrt“, so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und gei Dunkelheit die in derselben sehh Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugelehrt. während bei dem Signal am B Einfahrt ist frei“ *# 9 die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die Laterne weißes Licht zeigt. c) Die optischen Signale am Persontelegraphen werden wie folgt gegeben: Ein zur Ein= oder Durchfahrt zugelassener Zug soll halten Der Der Zug darf ein- J bei Tage: Rechtsseitiger Telegraphen= arm des Perrontelegraphen wagerecht gestellt. Rechtsseitiger Telegraphen= arm des Perrontelegraphen schräg nach oben gerichtet (unter einem Winkel von etwa 45% bei Dunkelheit: Rothes Licht der Sig- nallaterne des Personentele= graphen. Grünes Licht der Sig- nallaterne des Persontele- graphen.