Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichskanzker-Amt. Zu beziehen r alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Prãnnmerations-Prels fur den Jahrgang Zwei Thaler. III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. April 1875. Nr. 14. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation. von Ausländern 2. Finanz-Wesen: und gemeinschaftlichen Steuern sowie anderer Einahmen Deutschen Reichs für das Rechnungsjahr 1874 3. Münz-Wesen Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Übersicht über die bis Ende Februar 1875 für münzen; Rechnung der Landes Silber- und Kupfermünzen 4. Zoll- und Steuer= Wesen: Aufhebung einer Steuerstelle 201 5. Milltär= Wesen: Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten Auf Grund des 1 aus dem Reichsgebiet sitation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt Nachweisung die Einnahmen Seite 197 Zöllen 6. Marine- und Schiffahrt: Veröffentlichung ver Tarife zur Erhebung von Kommunikations Abgaben in den fiskalischen . Häfen des Königsreichs Preußen 203 7. Heimath -Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Unzulässige Ver- wendung der aus Briefumschlägen ausgeschnittenen Franko- stempel zur Frankirung; Postaufträge im Verkehr mit der 207. Schweiz 267 9. Konsulat Wesen: Exequatur-Ertheilungen ect. 268. Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten 199. Bekanntmachung eines Nachtrags-Ver- zeichnisses welche zur Aus- 1. Allgemeine Verwaltungs-- Sachen. §. 39 des Strafgesetzbuchs ist der Tagelöhner Lorenz Albert Hug aus Zuzwyl (Kanton St. Gallen in der Schweiz), 34 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen mehrfachen Diebstahls erkannten einjährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom 8. März d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind * . 2. die verwittwete Josepha Konwerska, alias Niewiadomska, geborene Goslawska, aus Wymyslowo (Kreis Nieszawa in Russisch-Polen), 40 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks= Regierung zu Bromberg vom 24. Febrüar d. Js.; der Schneider Mayr Dondowicz aus Wilna in Rußland, 43 Jahre alt, 4. der Handlungscommis Julius Neumann aus Murasombat in Ungarn, 25 Jahre alt, zu 3 und 4 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom resp. 17. und 19. März d. Js.; der Tagelöhner Heinrich Braun, geboren im Jahre 1837 zu St. Avold (Kreis Forbach in Lothringen), durch Option französischer Staatsangehöriger und ortsangehörig zu Nancy, der Tagelöhner Joseph Babon, geboren im Jahre 1837 zu Tonnoy (Departement Meurthe und Mosel in Frankreich), ortsangehörig zu Nancy, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 5 auch wegen groben Unfugs), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 18. März d. Js.;                                                                                    29