---306--                                                                                                         -Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 1. die Wittwe Pauline Golenia (alias Apollonia Dymarczyk), geborne Pichota, gebürtig aus Mrzyglod, ortsangehörig zu Zawiercie (Kreis Bendzin in Russisch-Polen), 52 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten 1½jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom 19. Februar d. Js.; 2. der Arbeiter Karl August Julius Busch (genannt Salzfuß, auch Garibaldi), geboren am 17. Mai 1840 zu Wien, nach Verbüßung einer wegen wiederholten, in Gemeinschaft mit einer Bande verübten einfachen und schweren Diebstahls, erkannten fünfjährigen Zuchthaus- strafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Lüneburg vom 19. April d. Js.; 3. der Maurer Anton Mora, geboren und ortsangehörig zu Arto in Ober-Italien, 23 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen Theilnahme an einer Falschmünzerei erkannten zweijährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 19. April d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 4. die Ernestine Henriette Herschlikowska aus Zloczewo in Russisch-Polen, Israelitin, 22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Führung eines falschen Namens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 29. April d. Js.; 5. der Bäcker August Weinhara aus Brünn in Mähren, 25 Jahre alt, 6. der Fleischergeselle Johann Langer aus Freiwaldau in Oesterreichisch-Schlesien, 35 Jahre alt, 7. die unverehelichte Bronka Paluchowski aus Feistmecha in Russisch-Polen, 18 Jahre alt, zu 5 bis 7 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelus, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom resp. 22. Januar, 8. Februar und 27. März d. Is.; 8. der Lackirer Vincenz Maurer aus Repin (Kreis Prag, Bezirk Melnik in Böhmen), 40 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Fürstlich reußischen Landrathsamtes zu Gera vom 31. März d. Js.; 9. der Handlungscommis Bernhard Lasner aus Drosau (Kreis Pilsen, Bezirk Klattau in Böhmen), 30 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelus und Gebrauchs falscher Legitimation, durch Beschluß der Senats-Kommission für Polizei- Angelegenheiten zu Bremen vom 7. April d. Js. aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.