Central-Blatt                                       für das                              Deutsche Reich.                               Herausgegeben                              Reichskanzler-Amt. –. — — Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. Berlin, Freitag, den 14. Mai 1875. - 20. Verwaltungs= Sachen: Verweisung nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 312. dem Reichsgebiet; Zurücknahme einer 5. Müng-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs ............ Seite 309. münzen; — Uebersicht über die bis Ende März 1875 2. Veränderungen bei Steuer. Rechnung des Deutschen Reichs“ zur Einziehung gelangten ................. 310. Landes · Silber· und Kupfermü ....... 8. betr.: Eröffnung der 6. Marine und Schiffe fahrt Abänderung des Verzei chnisses — Eröffnung der der Seemannsämter ect.; Beginn einer Steuermanns= und .... 1. Schiffer-Prüfung ....... 317. 4. am 30. April 1875 7. Eisenbahn-Wesen: Form und Ausstattung der Tarife 319. Bestande der 3. Konsulat-Wesen: Ernennung ........ 320. sowie auch der                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 1. der Seifensieder Bernhard Grünbaum aus Radomek (Gouvernement Warschau in Russisch- Polen), 21 Jahre alt, Israelit, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im Rückfalle erkannten 11 „Jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirkeamts zu Heilsbronn vom 10. April d. Js.; und auf Grund des §. 362 des — sind 2. der Schneidergeselle Robert Becker aus Schloß Ronneburg bei Wenden in Liefland (Ruß- land), 38 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns im wiederholten Rückfalle, durch Beschluß der Köntelich preußischen Bezirks-Regierung zu Königsberg vom 29. April d. Js. 3. der Kammmacher Joseph H a m p el, geboren und ortsangehörig zu Kukus Greis Königgrätz, Bezirk Königinhof in Bö hmen). 41 Jahr alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz vom 1. Mai d. Js.; 4. der israelitische Lehramts-Kandidat Ignaz Roth aus Göncz-Ruscka (Komitat Abauj-Torna in Ungarn), 24 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und ührung eines ihm nicht zustehenden Namens. durch Beschluß der Königlich bayerischen Polizei-Direktion zu München vom 30. Januar d. Js.;                                                                                                             44