— 325 — Neigung selbst in die Hauptgeleise für unbedenklich erklären zu dürfen, sofern die durchgehenden Züge stets in der geraden Richtung der betreffenden Geleise fortgeführt werden. Das Reichs-Eisenbahn-Amt unterläßt nicht, im Interesse der Sicherheit des Betriebes von diesen Wahrnehmungen den Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands Kenntniß zu geben und sieht der Anzeige der pp. über die auf den Ihr unterstellten Bahnen gemachten Erfahrungen über das Durchfahren der englischen Weichen unter Angabe der Neigung des Herzstückes innerhalb 3 Monaten entgegen. Berlin W., den 9. Mai 1875.                              Das Reichs-Eisenbahn-Amt.                                         Maybach. An sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands (exkl. Bayerns und der braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft).                                       6. Konsulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den bisherigen Vize-Konsul bei dem General-Konsulat in Alexandrien Otto Peyer zum Konsul des Deutschen Reichs in Havre und die bisherigen Konsulats-Verweser Robert Eichholtz zu Newcastle on Tyne und Johann Adolf Will in Cocanada (Ostindien) zu Konsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.