Central-Blatt                                 für das                          Deutsche Reich.                          Herausgegeben                            Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Juni 1875. 1“ .„Nr. 25. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung von Ausläudern aus dem Reichsgebiet. Seite 359. 2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Mai 1875 5. Heimath-Wesen Erkenntniß des Bundesamts für * Heimathwesen 363. Konsulat--Wesen: Ernennungen ect.  364. 3. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns-. ect. 1•n Prüfungen .. 36I. 4. Zoll-und Steuer-Wesen: Kompetenzen von Steuerstellen;                  1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 1. die unverehelichte Anna Zalesko aus Jangrot (Kreis Olkusz in Russisch-Polen), 30 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten einjährigen Zuchthausstrafe) durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau vom 20. April d. Js.; 2. der Dienstknecht Simon Skrzidlo aus Przystan (Kreis Zolkiew in Galizien, Oesterreich), 22 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im Rückfalle erkannten einjährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Oppeln vom 24. Dezember v. Js., publizirt und ausgeführt am 29. Mai d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streichens und Bettelns, 3. der Schmiedegeselle Franz Rochel aus Ellgot in Oesterreichisch-Schlesien, 26 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 18. Mai d. Js.; 4 der Tuchmachergeselle Eduard Hübel aus Iglau in Mähren, 49 Jahre alt, durch Beschiuß 5. des Königlich bayerischen Bezirksamts in Straubing vom 28. Mai d. Js.; der Schlossergeselle Franz Krejicik aus Sebein (Kreis Prag in 8— 18 Jahre alt, 6. der Schuhmachergeselle Eduard Robe aus Brünn in Mähren, 20 Jahre alt, zu 5 und 6 durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 19. April d. Js. aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. —° —                                                                                                                 52