Central-Blatt                               für das                            Deutsche Reich.                               Herausgegeben                           Reichskanzler-Amt. – Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. l . . III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Juni 1875. Nr.. 206. Inhalt: 1. Allrmeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 4. Zoll= und Steuer- Wesen: Zollpflichtigkeit der mit 370. von Ausländern aus dem Reichsgebiete 365. Mineralwasser gefüllten Syphons 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 5. Justiz-Wesen: Ernennung von Mitgliedern der Kaiserlichen. und gemeinschaftlichen Steuern sowie anderer Einnahmen Diziplinarkammern. ............ im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum 6. Marine nud Schiffahrt: Nachtrag zum Bezeichniß der Schlusse des Monats 1875.. 366. Prüfungs Kommissionen für Seeschiffer ect.   Bekannt- 3. Münz-Wesen: Monate Mai  1875 die Ausprägung von Reichs- münzen, betr. den Umtausch der vor dem 1. Mai 1870 — Uebersicht über die bis Ende Mai 1875 für ertheilten Zeugnisse über die Befähigung als Seeschiffer Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen 371. Landes. Silber- und Kupfermünzen 367 7. Konsulat--Wesen: Ernennung ect. .......... 372.                             1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 1. Andreas Kern, geboren am 8. Dezember 1847 zu Roderen (Kreis Thann im Ober-Elsaß), durch Option französischer Staatsangehöriger, nach Verbüßung einer wegen schweren Dieb- stahls erkannten zweijährigen Zuchthaus trafe, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks- Präsidenten zu Kolmar vom 11. Juni d. Js.; und auf Grund des §. 284 des Strafgesetzbuchs ist 2. der Handelsmann Israel Mendelowitz aus Tauroggen in Russisch-Litthauen, 26 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen gewerbsmäßigen Glückspiels, durch Beschluß des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt Augsburg vom 8. Mai d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streichens, 3. der polnische Ueberläufer, Stellmacher Thomas Morysk aus Skulsk in Russisch-Polen, 21 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Bromberg vom 18. Juni d. Js.; 4. der Hafnergeselle Franz Buchegger, geboren 1832 zu Pechlarn in Nieder-Oesterreich, orts- angehörig zu Krems (daselbst), durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Dillingen vom 15. Juni d. Js; 5. der Tagelöhner Emil Ro ger, geboren am 31. Dezember 1857 zu Nancy in Frankreich und ortsangehörig daselbst, —                                                                                                             53