Central-Blatt                                für das                          Deutsche Reich.                           Herausgegeben                      Reichskanzler-Amt. – Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. III. Jhrgang-. Berlin, Freitag, den 2. Juli 1875. 27. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen- Verweisung bahn Berlin. Dresden über Elsterwerda — Fahrpost- von Ausländern aus dem Reichsgebie Seite 373. Abkommen mit Ostindien; — Allgemeiner Postverein; — 2. Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekannt- machung betr. die Leitung der Korrespondenz nach den Vereinigten Staaten in den Apotheken zulässigen Waagen 374. von Amerika; — Porto für Drucksachen und Waarenproben 3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- Oesterreich. Ungarn; — Postverkehr mit Belgien: — münzen.. .... 375. tverkehr mit Niederland; — Werthangabe bei, Fabrpott. 4. Soll- und Steuer = Wesen: Besteuerung von Brannt- sendungen nach Belgien, Frankreich und England; — Post- wein ect.; Kompetenzen von Steuerstellen 376. versendungs- Verleht innerhalb des Allgemeinen E 6. Marine und Schiff ahrt: Bekanntmachung, betr, die Gleich- stellung der Seefahrzeit der jetzigen Obermatrosen mit der 7. Eisenbahn= Wesen: Iinterkommumisationts-Signale zwis- Seefahrzeit der ehemaligen Matrosen I. oder II. Klasse der s. Passagieren und Zugpersonal ........ Kaiserlichen Marine............ Konsulat-Wesen- Ermächtigung zu Eheschließungen . 6.l Post = Wesen: Bekannt machungen.: Eröffnung der 382. Post- Wesen Lünen Dülmen; — Eröffnung der Eisen-                     1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 1. der russische Ueberläufer, Riemergeselle Iwan Nicolai, geboren 1846 z Kursk (Gouvernement Kursk in Rußland), nach Verbüßung einer wegen schoren Diebstahls erkannten zwei- jährigen Zuchthausstrafe, Burch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom 18. Juni d. Js.; 2. der Tischlergeselle Johann Tunkel (alias Dunkel) aus Bodenstadt in Mähren, 31 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren und einfachen Diebstahls erkannten 1¼ jährigen Zuchthausstrafe durch Beschluß der Königlich preußischen. Bezirks-Regierung in Oppeln vom 10. November v. Js., publizirt am 9. Juni d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streichens und Bettelns, 3. der Seilergeselle Wilhelm Skyba, geboren und ortsangehörig zu Sternberg (Kreis Olmütz in Mähren), 28 Jahre alt,                                                                                                         54.