Central-Blatt                                        für das                               Deutsche Reich.                                Herausgegeben                                 Reichskanzler-Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. III. Jahrgang .    Berlin, Freitag   den 9.Juli 1875                     Nr.28. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Seite 383. 2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- münzen; — Nachweisung der bis Ende Juni d. Js. in Ausführung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichs- kassenscheinen vom 30. April 1874, stattgehabten Einziehung von Landespapiergeld und des dafür geleisteten Ersatzs 3. Zoll- und Steuer= Wesen: Beiordnung eines Stations. kontrolörs; — Veränderungen bei den Steuerstellen 386. 4. Justiz-Wesen: Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über Berlin, Freitag, den 9. Juli 1875. die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875; Bekanntmachung hierzu. 386. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der Eisenbahnstrecken Wolfsgefärth.Greiz und Greiz-Weischlitz; — Eröffnung der Eisenbahn Vienenburg-Hildesheim Löhne: — Eröffnung der Eisenbahnstrecke Görlitz-Reichenberg in Böhmen; — Uebersicht Über die während des II. Viertel- jahres 1875 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichtete und aufgehobenen Postanstalen 425.                              6. Konsulat-Wesen: Ernennung ect. ... 428.                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des 3. 39 des Strafgesetzbuchs ist 1. der russische Ueberläufer, Dienstknecht Franz Kwiczun, geboren 1852 zu Kurczienen (Gou- vernement Kowno in Rußland), ortsangehörig zu Schaulen (das.), nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls erkannten 1½ jährigen zusthanssteaf, bar Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom 18. Juni d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 2. der russische Ueberläufer Julius Krzonow aus Tambow (Gouvernement Tambow in Ruß- land), 25 Jahre alt, nach erfolgter streichens, 065 Beschluß der König 8. Februar d. Js.; erichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und Land- ch preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 3. der Cigarren-Arbeiter Johann Reichenbach, gebürtig aus Antwerpen in Belgien, orts- angehörig zu Brüssel (daselbst), 53 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Arnsberg vom 8. Juni d. Js.; 4. der Tagelöhner Jakob Swoboda aus Delmitschau (Bezirk Taus in Böhmen), geboren 1851, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreicherei und falscher Namensangabe, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Landshut vom 2. Juni d. Js.; 5. der Schlossergeselle Stephan Sailer, geboren 1850 zu Gmünd (Bezirk Spital in Kärnthen, Oesterreich) und ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streicherei, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Dillingen vom 22. Juni d. Js.; Marie Theret, geboren zu Suzannecourt bei Joinville (Departement Haut-Marne in                                                                                                                             55