— 428 —                                     6. Konsulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs dem Kaiserlichen Konsul R. Kind in Antwerpen den Charakter als General-Konsul zu verleihen geruht. Dem großbritannischen Konsul Herrn William James Hertslet in Königsberg i. Pr. ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur für die Provinzen Preußen, Posen und Schlesien er- theilt worden. Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats zu Sulina, von Bassewitz, ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.