Central-Blatt                           für das                       Deutsche Reich.                           Herausgegeben                        Reichskanzler-Amt. Zu beziehen alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerstions-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. III. Jahrgang.                                                              Nr..   30. Inhalt: 1 I. Algemeine Verwaltungs · Sachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet . . Seite 437. 2. Zoll· und Steuer-· Wesen: Veränderungen bei den Steuer. stellen; — Beiordnung eines Stationskontrolörs; — Nach- weisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Juni 1875 438. 3. Finanz= Wesen: Nachweisung der 145 an Zöllen 16 Berlin, Fraitag, den 23. Juli 1875. und gemeinschestlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Seit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Juni 1875 440. 4. Münz-Wesen: Uebersicht Juni 1875 Ausprägung von Reichs · 5. Marine und Schiffahrt: — —— . 6. Konsulat-Wesen: Ernennungen                        1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 1. der Bäckergeselle Karl Strobel, geboren am 5. Oktober 1851 zu Wien, ortsangehörig zu Juratin (Bezirk Tachau in Böhmen), nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls erkannten dreijährigen Juchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich in Lüneburg vom 15. Juli d. Js.; 2. der Schuhmacher Friedrich Bonifaz Renz, gebürtig aus Echterdingen (Königreich Württem- preußischen Landdrostei berg, Oberamtsbezirk Stuttgart), im Jahre 1867 unter Entlassung aus der württembergischen —— nach Amerika ausgewandert und von dort zurückgelehrt, 35 Jahre alt, nach Verbüß- ung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten 1 1/2 jährigen Zuchthaustrafe durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe vom 12 d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 3. der Bahnarbeiter Johann Wanszura, gebürtig aus Sobotnitz (Bezirk Wildenschwerdt in Böhmen), 36 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen wiederbotten Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Breslau vom 18. Juni d. Js.; 4. der vormalige Student der Theologie Joseph Anton Giezendanner aus Bütschwyl (Kanton St. Gallen in der Schweiz), 32 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen