— 438 — Landstreichens und wiederholten Bettelns, durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs zu Konstanz vom 5. Juni d. Js; 5. der Maurergeselle Nikolai Kapastrali, gebürtig aus Bukarest in Rumänien, 36 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Großherzog= lich mecklenburg-schwerinschen Ministeriums des Innern vom 23. Juni d. Js.; 6. der Steindrucker Weichselfisch aus Warschau, 23 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Herzoglich lauenburgischen Landraths zu Ratzeburg vom 15. Juli d. Js.; 7. der Uhrmachergehülfe Joseph Rüscher, geboren und ortsangehörig zu Laufenburg (Kamon Aargau in der Schweiz), 24 Jahre alt, 8. der Tagelöhner Joseph Kleiber, geboren und ortsangehörig zu Rohr (Kanton Solothurn in der Schweiz), 33 Jahre alt, zu 7 und 8 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 7 auch wegen groben Unfugs), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten in Kolmar vom 2r. 7. und 13. Juli d. Js.) aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.                       2. Zoll-= und Steuer--Wesen. In Folge der Verlegung des Kaiserlichen Hauptsteueramts zu Straßburg vom Stadtbahnhofe in das Innere der Stadt ist auf dem Stadtbahnhofe eine dem genannten Hauptamte untergeordnete Zoll= und Steuer-Abfertigungsstelle mit der Bezeichnung: „Kaiserliches Hauptsteueramt Straßburg, Abfertigungsstelle am Stadtbahnhofe“ errichtet, welcher die vollen Hebungs= und Abfertigungsbefugnisse des Hauptamts zustehen. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des Ausschusses für Zoll= und Steuerwesen der Königlich württembergische Zollinspektor Herzog zu Stuttgart den Hauptämtern zu Hannover, Hildesheim und Münden mit dem Wohnsitz in Hannover als Stationskontrolör vom 1. August d. Js. ab beigeordnet.