-----442----                                                                                                   5. Marine und Schiffahrt. Nach Anordnung des Smyrnaer Gesundheitsamts unterliegen diejenigen Provenienzen aus den syrischen Häfen mit Einschluß Alexandrettes, welche vom 5. Juli cr. an dort abgegangen sind, in Smyrna der für Cholera vorgeschriebenen Quarantaine. Wegen zunehmender Verbreitung der Cholera in Syrien hat der internationale Gesundheitsrath in Kon- stantinopel am 6. Juli cr. beschlossen: „alle Schiffe, welche aus den syrischen Häfen von Alexandrette an bis Jaffa einschließlich, vom 5. Juli cr. an ausgelaufen sind oder auslaufen, der reglementsmäßigen Quarantaine in allen türkischen Häfen zu unterwerfen.“                               6. Kon sulat Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann J. J. Jackson in Milford und den Kaufmann Ole Baastad in Frederikshald zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. Berlin, Carl Heymann's Nerlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.