— 444 — Verbüßung einer wegen mehrfachen schweren Diebstahls erkannten Zuchthausstrafe von 1 Jahr 2 Monaten, zu 1 und 2 durch Beschluß des Großher zoglich badischen Landeskommissärs in Karsruhe vom 16. Juli d. Js.; und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 3. der russische Ueberläufer, Arbeiter Ignatz Czakowitz, gebürtig aus Lubowo (Gorwernement Suwalki in Russisch-Polen), 68 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelus, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Königs- berg vom 23. Juni d. Js.) 4. der Maurergeselle Julian Osiemowski aus ([Tluchowo (Gouvernement Plock in Russisch- Polen), 31 Jahre alt, 5. der Fleischer Mathis Birnbaum aus Saloszyn in Nussisch-Polen, 76 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 4 wegen Landstreichens, Gebrauchs eines falschen Legitimationsscheines und unbefugter Annahme eines fremden Namens, zu 5 wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Posen vom resp. 15. und 19. Juli d. Js.; 6. der Vuchhalter Siegmund Horowitz aus Tarnopol (Galizien, Oesterreich), 33 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und VBettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei in Hannover vom 15. Juli d. Js.; 7. der Tagearbeiter Augustin Fischer, geboren am 1. September 1839 zu Dobern (Kreis Leitmeritz in Böhmen), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, du Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft in Dresden vom 25. Juni d. Js.; 8. der Drechsler Melchior Sies, geboren und ortsangehörig zu Pruntrut (Kanton Bern in der Schweiz), 61 Jahre alt, 9. der Schröpfer Wilhelm Anton Villard, geboren und ortsangehörig zu Balen (Belgien, Provinz Lüttich), 43 Jahre alt, 10. Lerlaurer Josef Gaillet, geboren und ortsangehörig zu Besancon in Frankreich, 39 Jahre alt, « 11. der Steinhauer Emil Kettmann, geboren und ortsangehörig zu Remiremont in Frankreich, 30 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 9 und 10 auch wegen Bettelus), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom (zu 8) 17., resp. (zu 9—11) 19. Juli d. Js. aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. ——l—– — —                           2. Zoll= und Steuer-Wesen. Am Bahnhofe zu Singen ist eine unter Kontrole und mit den Besugnissen des Hauptsteueramts Randegg fungirende Zollabfertigungsstelle unter dem Namen: „Großherzogliches Hauptsteueramt Randegg, Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Singen“ errichtet worden, welche ihre Thätigkeit am 15. d. Mts., dem Tage der Eröffnung der Eisenbahn von Singen nach Ezwyhlen-Winterthur, begonnen hat. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Eröffnung des Betriebes auf der Grenzübergangestrecke der Chemnitz-Kommotauer Privateisenbahn wird zu Abfertigung des Verkehrs auf dem Bahnhofe zu Reitzenhain im Monat August und spätestens bis zum 16. desselben ein mit unbeschränkten Hebe= und Abfertigungs-,