— 464 —                             6. Konsulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs folgende Personen zu Konsularbeamten des Deutschen Reichs in Marokko, nämlich: den Kaufmann Frost in Rabat zum Konsul, den Kaufmann Juan B. Ansado in Mazagan, den Lewis Forde in Larache und den Kaufmann Theodor Brauer in Mogadore zu Vize-Konsuln zu ernennen geruht. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Dr. jur. Stannius zum Konsul des Deutschen Reichs für das Königreich Siam mit dem Sitze in Bangkok und den Friedrich Rosset in Chartum (Egypten), sowie den Kaufmann Oskar Lorentzen in Zacatecas (Mexico) zu Vize-Konsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Dr. Reitz in Bukarest ist in Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls von Pfuel auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für das Amtsgebiet Rumänien die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. Der Amtsbezirk von Rustschuk ist in Zivilstandssachen dem Amtsgebiete Rumänien zugelegt worden. Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats zu Jassy, G. Kornhoffer, ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, in Vertretung des zur Zeit von Jassy abwesenden Kaiserlichen Vize-Konsuls, für den dortigen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.