— 532 — Wie im Vorjahre ist in dem Auszuge die formelle Einrichtung der Beschwerdebücher ersichtlich zu machen und hat derselbe stationsweise geordnet, nicht nur eine wortgetreue Abschrift der einzelnen Beschwerden, sondern auch der in die Beschwerdebücher ausgenommenen Erledigungsvermerke bezw. der den Beschwerdeführern ertheilten Bescheide zu enthalten. Auch sind diesenigen Stationen namentlich aufzuführen, auf welchen Be- schwerden nicht zur Eintragung gekommen sind und bleibt, sofern in einzelnen Fällen die Art der Erledigung einer Beschwerde oder der Inhalt der getroffenen Entscheidung eine eingehende Information oder Verfolgung nothwendig machen sollte, die Einforderung der bezüglichen Akten vorbehalten. Berlin W., den 15. September 13875.                             Das Reichs-Eisenbahn-Amt.                                              Maybach. An sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlands, (erkl. derjenigen Bayerns). In neuerer Zeit ist bei dem Reichs-Eisenbahn -Amte wiederholt über die — namentlich in der heißen Jahreszeit unangenehm empfundene — mangelhafte Ventilation in den Eisenbahn-Personenwagen Klage ge- führt worden. Es muß zugegeben werden, daß die Luft bei hoher Temperatur in den mit vorwiegend dunklem äußern Anstrich versehenen Wagen, deren äußere Decke ebenfalls meist schwarz ist, im Sommer fast unerträg- lich wird; es kommt jedoch in Betracht, daß durch die Herstellung zweckmäßiger Ventilationseinrichtungen an den vorhandenen Wagen ein erheblicher Kostenaufwand verursacht und den Reisenden eine andere Unannehm= lichkeit — die Zugluft — bereitet werden würde. Haben auch bereits mehrere Bahnverwaltungen dem Gegenstande ihr Augenmerk zugewandt und auf Abhülfe durch Einführung zweckmäßiger Ventilationskonstruktionen mit vielfach günstigem Erfolge Bedacht ge- nommen, so unterläßt das Neichs-Eisenbahn-Amt doch nicht, noch besonders auf diesen Gegenstand aufmerk- sam zu machen und zu empfehlen, bei Neubeschaffungen die Beseitigung des erwähnten Uebelstandes besondere ins Auge zu fassen. Erwünscht ist es dem Reicho Eisenbahn-Amte von den in den Eisenbahnwagen jetzt vorhandenen Ventilationseinrichtungen und deren Wirkungen Kenntniß zu erhalten; die 2ect (das ect.) wolle zu dem Zwecke Zeichnungen der Wagen, welche in Umdruck vorhanden sein dürften, innerhalb 6 Wochen hierher einreichen. Berlin W., den 16. September 1875.                               Das Reichs-Eisenbahn-Amt.                                                 Maybach. An sämmtliche Eisenbahn-Verwaltungen Deutschlauds, (exkl. derjenigen Bayerns).                                           5. Kon su lat -Wesen. Dem Kaiserlichen General-Konsul Tulin de la Tunisie zu Tunis ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe- schließungen von Deutschen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden. Der Aize-Konsul des Deutschen Reichs Mackay in Grangemouth hat den Schiffsmakler Adolf Ommundsen in Alloa und den Kaufmann George Denholm zu Boneß, ersteren für die Bezirke Alloa, Clackmannan und Kennetpans, letzteren für den Bezirk Boneß, zu Konsular-Agenten bestellt. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin. 6