— 627 —                                                                                 Anlage 2. zu §. 91.                                       Prüfungs-Orduung                                  zum einjährig-freiwilligen Dienst.                              I. Gegenstände der Prüfung.                                                      §. 1. Die zur Prüfung Zugelassenen werden in Sprachen und in Wissenschaften geprüft. Die sprachliche Prüfung erstreckt sich, neben der deutschen, auf zwei fremde Sprachen, wobei dem Examinanden die Wahl gelassen wird zwischen dem Lateinischen, Griechischen, Französischen und Englischen. Die wissenschaftliche Prüfung umfaßt Geographie, Geschichte, deutsche Literatur, Mathematik und Naturwissenschaften.                                              §. 2. Hinsichtlich der einzelnen Prüfungsgegenstände werden nachstehende Anforderungen gestellt. a) Sprachen. In der deutschen Sprache muß der Examinand die erforderliche Uebung und Gewandtheit besitzen, um sich, mündlich und schriftlich, ohne grammatikalische oder logische Fehler, so auszu- drücken, wie man es von einem jungen Manne seines Alters, der auf Bildung Anspruch macht, verlangen kann. In den beiden alten Sprachen genügt, insofern in denselben nach §. 1 geprüft wird, die Kenntniß der Hauptregeln aus der Kasus-, Tempus= und Moduslehre, die Fähigkeit, einen leichteren Abschnitt aus einem Prosaiker (Julius Caesar, Cicero, Livius, Tenophon), sowie leichtere Dichterstellen im epischen Versmaß, mit Aushülfe für einzelne seltener vorkommende Vokabeln, sonst aber mit Sicherheit und Geläufigkeit zu übersetzen, auch über die vorkommenden Formen und die einschlagenden grammatikalischen Regeln Auskunft zu geben. Daneben wird für das Lateinische die Uebersetzung eines leichten deutschen Diktates ohne wesentliche Verstöße gegen die grammatikalischen Regeln verlangt. In den beiden neueren Sprachen wird erfordert: neben richtiger Aussprache und Kennt- niß der wichtigeren grammatikalischen Regeln die Fähigkeit, prosaische Schriften von mittlerer Schwierigkeit (im Französischen beispielsweise Voltaire's Charles XII., Barthélémy's voyage du Jeune Anacharsis, Féndlon's Télémaque, Michaud's histoire des croisades, Ségur's histoire universelle, Pleetz's Chrestomathie und dergleichen, im Englischen beispielsweise Goldsmith's Vicar of Wakefield, Walter Scott's tales of a grandfuther, W. Irving's sketch-book und dergleichen) mit einiger Leichtigkeit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu übersetzen, auch ein deutsches, leichtes Thema ohne erhebliche Verstöße gegen die Orthographie, Wortstellung und Satz- bildung in das Englische oder Französische zu übertragen. b) In der Geographie: Kenntniß der Hauptsachen aus der mathematischen Geographie (Stellung und Bewegung der Himmelskörper, Planetensystem, Fixsterne, Kometen, Mond= und Sonnen- finsternisse, Erklärung der Jahres= und Tageszeiten, Eintheilung der Erde, Aequator, Längen= und Breitengrade, Wendekreise, Zonen, Pole u. s. w.