— 648 — Schema C. zu §. 23.                               Bescheinigung über Anstellung im Dienst der (Bezeichnung der Eisenbahn). Der (Vor= und Zuname), welcher nach Ausweis seines Militärpasses beim Landwehr-Bezirks-Kommando (Stabsquartier) kontrolirt wird, ist als (Stellung oder Funktion im Eisenbahndienst) bei der unterzeichneten Eisenbahn-Verwaltung angestellt und daher vom Waffendienst zurückzustellen. (Ort, Datum.) (Bezeichnung der Eisenbahn-Verwaltung.) (Stempel.) Inhaber ist, sosern er im Eisenbahndienst verbleibt, bis zum 1. Dezember .. .. vom Waffendiensi zurück- gestellt. (Ort, Datum.) (Bezeichuung des Landwehr-Bezirks-Kommandos.) (Stempel.)