Central-Blatt                                 für das                            Deutsche Reich.                           Herausgegeben                           Reichskanzler-Amt. – Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. November 1875. Nr..47. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltung Sachen Verweisung Seite 729. 3 # von Ausländern aus dem Reichsgebiet Finanz-Wesen: Nachweisung über die am 31. Oktober 1875 im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der deutschen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten; — Nach- weisung der bis einschließlich zum 6. November '1875 statt. gehabten Ausführung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874/1875; — Status 730. deutschen Notenbanken Ende Oktober Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung- von Reichs- münzen — Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der Eisenbahn Bebra- Eschwege; — Eröffnung der Eisenbahn- strecke Attendorn= Olpe; — Eröffnung der Eisenbahn Neisse- 739. Ziegenhals Zoll und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Oktober ......... 740. 6. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Alphabetischen Verzeichnisses der deutschen Kauffahrteischiffe für 1875 7. Heimath * Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das heimathwesen 742. S                        1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 1. der Konditor Stanislaus Winitzki, gebürtig aus Podowini in Russisch-Polen, 24 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Marienwerder vom 22. Sep- tember d. Js.; 2. der Commis Wilibald Macher, gebürtig aus Engelsberg (Kreis Troppau in Oesterreichisch- Schlesien) 31 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom 5. November d. Js.; 3. der Korbmacher Michael Freimann, gebürtig aus Moskau, 22 dohn alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Breslau vom 16. Oktober d. Js.: 4. der Arbeiter Nikolaus Reder, gebürtig aus Oppeldorf im Frohsncnpnn Luxemburg, 53 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 11. November d. Js.: aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.                                                                                                      102