— 754 —                                       8. Konsulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den seitherigen ersten Botschafts-Sekretär in Konstantinopel, Legationsrath Freiherrn von Saurmas-Jeltsch, zum General-Konsul in Belgrad, und den Kaufmann R. Maude in Madras, sowie den Kaufmann Robert Veers in Zanzibar zu Konsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. Dem Kaiserlichen General-Konsul Freiherrn von Saurma-Jeltsch in Belgrad ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 und des Gesetzes vom 6. Februar 1875 (§. 85) für seinen Amtebezirk die Ermäch= tigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen und Schutzgenossen zu beurkunden. Dem Kaiserlichen Konsul R. Barth in St. Louis (Missouri) ist auf seinen Antrag die Entlassung aus dem Konsulatsdienste ertheilt worden. Dem Herrn Alfred Naus in Aachen ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als Vize- Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika ertheilt worden.                                       9. Personal Veränderungen ect. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Stadtgerichtsrath a. D. Dr. jur. Holtz mittelst Allerhöchster Bestallung vom 18. d. Mts. zum Marine-Intendanturrath zu ernennen. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.