— 822 — 12. die Uebergangsschein-Ausfertigungs= und Erledigungsstelle zu Remich, 13., „ « ,- » „Schengen, 14. „Uebergangsabgaben--Erhebungsstelle zu Bettemburg, 15. „ „ 5„ „ Esch a. d. Alzette, 16. „ Uebergangsschein-Ausfertigungs= und Erledigungestelle zu Obertetingen. III. In der preußischen Rheinprovinz ist vom 1. Januar k. Js. ab den Steuerrezepturen zu St. Vith und Neuerburg die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung, den Steuerämtern zu Bitburg und Prüm die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden. Berlin, den 27. Dezember 1875.                              Das Reichskanzler-Amt.                                                  Eck. 1. Dem bereits zur Erledigung von Begleitscheinen ermächtigten Kaiserlichen Steueramte Forbach, Hauptamtebezirk Saargemünd, ist die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. beigelegt worden. 2. Nachdem auf dem an der Eisenbahnlinie Mülhausen-Belfort gelegenen Bahnhofe zu Altkirch eine Zollabferligungsstelle errichtet worden, ist das Kaiserliche Hauptzollamt daselbst unter die Zahl derjenigen Aemter getreten, bei denen beziehungsweise auf welche Abfertigungen der auf den Eisenbahnen ein= und ausgehenden Waaren nach Maßgabe der . ( §. 63, 66— 71. des Vereins- zollgesetzes vorgenommen werden und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Raumverschluß beföderten Güter nach §. 65 a. a. O. stattfinden können. Die Kaiserlichen Steuerämter Hirsingen, Hauptzollamts-Bezirks Altkirch, Courcelles-Chaussy, Delme und Verny, Hauptzollamts-Bezirks Metz, werden mit dem 1. Januar 1876 aufgehoben. An Stelle der Steuerämter Delme und Verny wird ein Steueramt in Solgne, Hauptzollamts-Bezirks Metz, errichtet, während an den Sitzen der übrigen aufgehobenen Steuerämter Ortseinnehmereien in Thätigkeit treten. Das dem Kaiserlichen Hauptzollamte Münster zugetheilte Steueramt Thann ist von diesem Haupt- amte abgezweigt und dem Hauptsteueramts-Bezirk Mülhausen zugetheilt worden. Dem Koöniglich preußischen Nebenzollamt I. zu Goch im Hauptamtsbezirke Cleve ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. beigelegt worden. Dem Anigich württembergischen Grenzsteueramt Crailsheim ist die Befugniß zur Kontrole von Umladungen zollamtlich verschlossener Eisenbahnwagen nach Maßgabe des §. 25 des Regulativs für die zoll- amtliche Behandlung des Güter= und Effektentransports auf den Eisenbahnen ertheilt worden.