Central-Blatt für das Deutsche Reich Herausgegeben Reichskanzler- Amt. —— . Zu beziehen alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. IV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. März 1876. r 9. Inhalt 1. Allgemeine Verwaltungs= Sachen: Verweisung 2. 2 von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 109 Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- münzen 111 Finanz= Wesen: Nachweisung über die bis zum 31. Ja- nuar 1876 präkludirten, ferner über die an diesem Tage im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der deutschen Notenbanken vorhanden gewesenen, sowie über die nach erfolgter Einlösung vernichteten. Banknoten; — Goldankäufe seitens der Reichsbank . 112 Handels= und Gewerbe- Wesen: Bestimmungen über die Zusammenfetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen = Ver- eine; — Vestimmungen, betreffend die Inventarisirung und Stempelung der nach der bisherigen Gesetzgebung recht- mäßig angefertigten Vorrichtungen zur Herstellung von Werken der bildenden Künste; — Bestimmungen über die Führung der Eintragsroll für Werke der bildenden Künste: — Bestimmungen über die Führung des Musterregisters 117 Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschlüsse, betr. Ver- fahren bei Verzollung von Wein in den Niederlagen, — Zollerlaß für eingehende verdorbene Waaren. — Tarifirung von Schiefertuch. — Verzollung von Pappkartons zu Her- renklapphüten; — Kompetenz einer Steuerstelle 126 Militär-Wesen: Bekanntmachung einer Nachweisung der- jenigen höheren Lehranstalten, welchen provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Be- fähigung für den einjährigen freiwilligen Militärdienst zu ertheilen 18 Marine und Schiffahrt: Tarif der Schiffahrts. Abgaben an der Sulina-Mündung; — Beginn von Seesteuermanns= 2c. Prüfungen 129 Konsulat-Wesen: Ernennungen ...... 138 Personal-Veränderungen 2c.: Ernennungen 138 — 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 1. der Schmied Bernhard Elgering, geboren am 11. Februar 1822 zu Brünen, Königreich Preußen, Regierungsbezirk Düsseldorf, im Jahre 1862 nach den Niederlanden ausgewan- dert, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten zwei- jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Düsseldorf vom 16. Februar d. J., und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streichens und Bettelns, 2. der russische Ueberläufer, Schuhmacher Wassili Stephanowicz, geboren am 15. Januar 1847 zu Moskau, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom 16. Februar d. J., 17