237 Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Jannar bis zum Schlusse des Monats März 1876. Die Soll-Ein- nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz Bezeichnung vom Beginn nen auf in demselben zwischen den des Jahres leib zeit Spalten 4 der bis zum gemein- Bleiben eitraum und 5. ç Schlusse des schaftliche +mehr Einnahmen. bobengenannten Rechnung Vorjahrs weniger AL 4 A A. # 1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs- steuern (vergl. die spezielle Nachweisung Seite 21141j 738.996.467 5.280.670 73.715.797 63.305.129 K10.410.668 2. Wechselstempelsteuer (desgl. Seite 220) — — 1.720. O908 1.820. 087 — 99.989 3. Post- und Telegraphen-Verwaltung — — 28.189.29727. 406. 620 782.677 4. Reichseisenbahn-Verwaltung") — — 6.894.698 6.761.740 132.958 *) Die Einnahme des laufenden Jahrs ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den definitiven Feststellungen angegeben. 35“