— 248 — 4. Militär=Wesen. Bekanntmachung. Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt ist als eine im Sinne des §. 90. 2. a. des ersten Theils der deutschen Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 berechtigte Realschule I. Ordnung anerkannt und als solche in die Kategorie derjenigen höheren Lehr-Anstalten ausgenommen worden, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst genügt. Berlin, den 3. Mai 1876. Das Reichskanzler-Amt. Eck. 5. Zoll- und Steuer=Wesen. Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Wiesbaden im Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung auszuführenden Biers beigelegt worden. 6. M arine und Schiffahrt. Schiffe, welche die Dardanellen in der Richtung nach Konstantinopel passiren, haben darauf zu achten, daß die auf den dortigen Quarantaine-Büreaus vorzuzeigenden Gesundheitspässe') den Vermerk des Schiffs- tonnengehalts, aus Bruchtheile genau und mit Angabe des Datums der Vermessung, enthalten, wenn sie nicht Verzögerungen der Reise durch die Nöthigung, ihre Vermessungspapiere vorzulegen, ausgesetzt sein wollen. *) Vergl. Central-Blatt für 1873 Seite 278.