— 254 — Kontroleinrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, die strenge Durchführung des Gesetzes und der zu dessen Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen. Berlin, den 6. Mai 1876. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Eck. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 1. der russische Ueberläufer, Gärtner Albrecht Krawulski, gebürtig aus Okalewo bei Rypin in Russisch-Polen, 26 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls er- kannten 1 jährigen Zuchthaus= und einer wegen Führung eines falschen Namens erkannten Haftstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Marienwerder vom 17. Februar d. J., . die unverehelichte Katharina Ciazynska, geboren 1839 zu Nowawies, ortsangehörig zu Wymislowo (Gouvernement Piotrkow in Russisch-Polen), nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten dreijährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Bromberg vom 29. April d. J., und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- streichens und Bettelns 3. 10. der israelitische Schächter und Kantor Joachim Jakob Mankeit aus Kalisch in Russisch- Polen, 26 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Posen vom 22. April d. J., " der Bäckergeselle Josef Bursa aus Rowensko (Bezirk Turnau in Böhmen), 25 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Liegnitz vom 3. Mai d. J., . der Arbeiter Karl Lyczko aus Josephstadt in Böhmen, 30 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei in Hannover vom 19. April d. J., . der Schneidergeselle Anton Rüder aus Amsterdam, 50 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei in Lüneburg vom 28. April d. S. . der Fabrikarbeiter Franz Anton Büchler aus Appenzell in der Schweiz, 27 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Koblenz vom 1. April d. J., l der Handarbeiter Josef Paulista, geboren 1839 zu Wodalnovic in Böhmen, durch Be- schluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft in Bautzen vom 20. März d. J., August Bourgeois aus Rachecourt-sur-Marne (Departement Haute-Marne in Frankreich), 28 Jahre alt, der Händler Ferdinand Clarét, gebürtig aus Valence (Departement Dröme in Frank- reich), 23 Jahre alt, zu 9 und 10 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom resp. 15. und 24. April d. J. . aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.