— 340 — streichens und Bettelns, zu 6 wegen Diebstahlversuchs, Landstreichens und Gebrauch eines falschen Namens, zu 7 wegen Diebstahls, Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom resp. 3., 10. und (zu 6 und 7) 12. Juni d. J. aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 2. HSandels= und Gewerbe-Wesen. Bekanntmachung. Die Königlich italienische Regierung hat den Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Italien vom 31. Dezember 1865 und den Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien vom 14. Ok- tober 1867 gekündigt. Die Wirksamkeit dieser Kündigung tritt mit dem 1. Mai 1877 ein. Bis dahin bleiben die erwähnten Verträge in Kraft. « Berlin, den 19. Juni 1876. Das Reichskanzler-Amt. Hofmann. 3. Zoll= und Steuer-Wesen. —. — Dem Herzoglich sachsen-meiningenschen Steueramte zu Salzungen ist die Befugniß zur Bierexport-Abfertigung ertheilt worden.