Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. * Reiskanzler. Amt. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 1! 4 - · IV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Juli 1876. 5227. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung gisco zur Ausstellung von Untauglichkeits= rc. Zeugnisen von Ausländern aus dem Reichsgebiet. . . Seite 361 für Militärpflichtige in Kalifornien.. .. in- . « - - - 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Beiordnung eines näichchein 2. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank 362 machiigten und von Stations-Kontrollften 3567 3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 6. Marine und Schiffahrt: Quarantaine-Vorschrist. 368 münzen: — Uebersicht über die bis Ende Mai 1876 für 7. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecken Wriezen- Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten 4 Letschin, — Weimar-Gera, — Waltershausen-= öriedric- Landes-Silber= und Kupfermänzgen 363 rdaaa .. 4. Militär-Wesen: Ermächtigung eines Arztes in San in-. 8. Konsulat-Wesen: Ernennungen cou. 38 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 1. der Tagearbeiter Benedikt Behran aus Kunwalde in Böhmen, 50 Jahre alt, nach er- folgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, sowie wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Breslau vom 14. Oktober v. IJ., ausgeführt im Juni d. J., 2. die unverehelichte Henriette Petronella Alaide Rehbein aus Zütphen (Provinz Gelderland in den Niederlanden), 20 Jahre alt, und 3. der Landbauer Maria Corneille Karl Schattenkerk aus Borkulo bei Zütphen (das.), 44 Jahre alt, zu 2 und 3 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Betrugs und Diebstahls, sowie wegen Landstreichens und Führung eines falschen Namens, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Arnsberg vom 2. Mai d. J., 4. der Tuchmachergeselle Alois Jansa, geboren und ortsangehörig zu Wildenschwert in Böhmen, 34 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und Widerstandes gegen die Staatsgewalt, durch Beschluß des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt Passau vom 28. April d. J., 56