Tentral-Blatt für das Deutsche Reich Oerauenc eben Reichskanzler Amt. Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhandlungen. — Prtinmorations= Preis für den Jahrgang sechs Mark. IV. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 14. Juli 1876. 2 9##28. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 3. von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 371 Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- lichen Verbrauchsstenern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Juni 1876; — Nachweisung der bis Ende Juni 1876 stattgehabten Aus- führung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichs- kassenscheinen; — Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1876 372 Münz- Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reihs münzen Zoll= und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnhme 56 Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten Januar bis duni 1876; — Aufhebung einer Steuer- stellel .. . ..379 5 6. Militär-Wesen: Bekanntmachung, betr. Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung 380 Post= und Telegraphen-Wesen: Postvorschuß- und Post- anweisungs-Verkehr mit Oesterreich-Ungarn; — Verbot, gemünztes Gold und Silber u. s. w. mit der Briefpost nach Belgien zu senden; — Porto für Briefe 2c. nach und aus Ascension, Kapland und Kolonie Viktoria, Kap Natal, St. Helena und Zanzibar; — Uebersicht über die während des zweiten Vierteljahrs 1376 im deutschen Reichspostgebiete eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; — Uebersicht über die während des zweiten Vierteljahrs 1876 im deut- schen Reichs-Telegraphen = Gebiete eingerichteten und auf- gehobenen Reichs-Telegraphen-Aemter, bezw. Veränderung der Dienststunden . 383 Konsulat-Wesen: cemacht in Eheschlie hingen: ꝛc. und Exequatur-Ertheilung 388 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 1. der Arbeiter Johann Josefsohn Kuczukoff, gebürtig aus Bogdanow (Gouvernement Mohilew in Rußland), 33 Jahre alt, 2. der Häusler Josef Griszillo, geboren am 18. Januar 1838 zu Andrejewo (Gouvernement Kowno in Rußland), ortsangehörig zu Neustadt (daselbst), 3. der Knecht Josef Slomowski, 25 Jahre alt, und dessen Bruder Peter Slomowski, 18 Jahre alt, beide gebürtig aus Kowno in Rußland UQ nach Verbüßung von, wegen schweren Diebstahls erkannten Zuchthausstrafen durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Königsberg vom (zu 1 u. 2) 20. Mai, resp. (zu 3) 23. Juni, ausgeführt Mitte Juli d. J., 58